Haupt- und Finanzausschuss: Änderung der Hebesätze
CDU scheitert mit der Erhöhung der Hebesätze für den Großteil der Bürger - Stadtrat wird Ende Mai endgültig entscheiden!!!

Bürgermeister Matthias Thul beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Sondernutzungssatzung“:
Er lässt über die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung abstimmen: Bei 1 Enthaltung und 14 Nein Stimmen wird der Punkt nicht aufgenommen. Er kommt auf die Tagesordnung der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung.
1. Änderung Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergneustadt vom 14.1.2026
Die Ausschussmitglieder stimmen bei einer Gegenstimme von Jens-Holger Pütz (UWG Bergneustadt) der Zuständigkeitsordnung zu. Der UWG-Fraktionsvorsitzende Jens-Holger Pütz hat gegen die Zuständigkeitsordnung gestimmt, weil er die Zusammenstreichung der Ausschüsse und die Zusammensetzung die Besetzung des „Ältestenrats“ ablehnt.
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B 2026 in der Stadt Bergneustadt (Hebesatzsatzung)
Bürgermeister Matthias Thul geht kurz auf die Unterschiede beim differenzierten und einheitlichen Verfahren ein. Er übt auch Kritik am zuständigen Minister der schwarz-grünen Landesregierung. Er führt aus, dass in ersten Gerichtsurteilen zum differenzierten bzw. einheitlichen Verfahren an Gerichten in Düsseldorf und Gelsenkirchen das differenzierte Verfahren zum Teil kritisiert wurde. Aus seiner Sicht werden die Verfahren bis vor das höchste Gericht gehen und wie es dort ausgeht, weiß man nicht. Das ist eine große Unsicherheit. Sollten diese Gerichtsentscheide bestätigt werden, wäre dass vom Stadtrat beschlossene Verfahren nichtig. Dann könnte es durch die Grundsteuer B – Ausfälle der Kläger zu Zinsschulden von 100.000 € bis 130.000 € für die Stadt kommen. Auch hat die Stadt 8324 Grundsteuer-Fälle im Jahr, die dann wohl händisch durchgeschaut werden müssten. Daher spricht er sich, wie schon im letzten Jahr, für dass einheitliche Verfahren aus.
Der Bürgermeister schlägt für die Verwaltung vor, die Grundsteuer-Hebesätze für Nichtwohngrundstücke von 1.500 auf 1.145 Prozentpunkt zu senken und für Wohngrundstücke von 1.050 auf 1.145 Prozentpunkte zu steigern. Und das rückwirkend zum 1. Januar 2026.
- 2023: Der Hebesatz lag bei 895 % (als Teil des alten Bewertungssystems).
- 2024: Erhöhung auf 959 %.
- 2025 (neue Reform): Umstellung auf ein differenziertes Verfahren:
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- Wohngrundstücke: 1.050 %.
- Nicht-Wohngrundstücke/Gewerbe: 2.000 %.
- Im Juli 2025 haben CDU, FDP, Grüne und FWGB eine geplante Senkung der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke um 500 Prozentpunkte zur nächsten Haushaltsaufstellung beschlossen. SPD und UWG Bergneustadt waren dagegen, weil im Haushalt dadurch eine Lücke von 492.000 € zu Lasten aller Bürger entsteht.
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- 2026 (aktuell): Die differenzierten Sätze von 1.050 % (Wohnen) und 1.500 % (Gewerbe) wurden durch Satzung vom 26.11.2025 bestätigt.
Wortbeiträge:
Daniel Grütz (SPD-Fraktionsvorsitzender): Wir lehnen den Verwaltungsvorschlag ab und werden für das differenzierte Verfahren stimmen. Darüber hinaus muss der Gesetzgeber bessere Vorgaben machen. Die Bürger brauchen Planungssicherheit.
Ralf Siepermann (CDU-Fraktionsvorsitzender): Ich bin maßlos von unserer eigenen Landesregierung enttäuscht. Der zuständige Minister sieht sich im Recht. Das differenzierte Verfahren ist mir auf Grund der ersten Gerichtsurteile zu heikel und daher stimmt die CDU für das einheitliche Verfahren.
Roland Wernicke (Grüne-Fraktionsvorsitzender): Das Urteil aus Düsseldorf hat sein Urteil auf Mischgrundstücke (Gewerbegebiete mit Wohnungen) fokussiert, daher ist es für unsere Stadt nicht vergleichbar. Des Weiteren liegt der Schwerpunkt der Grünen auf der Schaffung von Wohnraum und daher stimmen wir für das differenzierte Verfahren.
Wolfgang Lenz (AfD-Fraktionsvorsitzender): Die Landespolitik lässt uns als Kommune alleine. Wir müssen das Land wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Wir stimmen für das differenzierte Verfahren.
Jens-Holger Pütz (UWG-Fraktionsvorsitzender): In der aktuellen Situation werde ich es nicht akzeptieren, dass durch den vom Bürgermeister eingebrachten Vorschlag der Verwaltung rund 80 % der Bürger bei der Grundsteuer stärker belastet werden. Viele Menschen wissen schon heute kaum noch, wie sie die stetig steigenden Kosten bewältigen sollen. Die Folgen politischer Fehlentscheidungen auf Bundes- und Landesebene dürfen nicht immer weiter auf die Bürger abgewälzt werden. Gerade jetzt brauchen die Menschen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Gleichzeitig braucht Politik auch Mut zu eigenständigen Entscheidungen. Denn wer nichts wagt, kann auch nichts gewinnen. Wir als UWG Bergneustadt lehnen den Verwaltungsvorschlag ab und stimmen für das differenzierte Verfahren. (Anmerkung: Ein gutes Beispiel dafür waren die Energieverträge während der Coronazeit bei der Aggerenergie: Während Bürgermeister Matthias Thul und die CDU die Verträge sofort abschließen wollten, haben UWG und FDP richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Energiepreise aufgrund der wirtschaftlichen Lage wieder sinken würden. Mit dieser Einschätzung lagen sie richtig und konnten der Stadt letztlich rund 1,5 Millionen Euro einsparen. Auch SPD, FWGB und Grüne schlossen sich damals dieser Argumentation an.)
Bürgermeister Matthias Thul (CDU): Ich habe dieses politische Stimmungsbild durchaus so erwartet.
Holger Ehrhardt (SPD): Über wieviele Klagen in Bergneustadt sprechen wir denn?
Bürgermeister Matthias Thul (CDU): Nicht so viele, wir werden die Information dem Protokoll beifügen.
Reinhard Schulte (CDU): Es gibt Klagen und die Kosten die Stadt. Das Gewerbe zahlt mehr Grundsteuer, aher verstehe ich nicht, dass es noch Fraktionen gibt, die für das differenzierte Verfahren sind. Da habe ich kein Verständnis für.
Mehmet Pektas (FWGB-Fraktionsvorsitzender): Die Steuererhöhung von 1.050 auf 1.145 Prozentpunkt ist nicht viel und für die Bürger tragbar. Ich bin für den einheitlichen Hebesatz, auch rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Detlef Kämmerer (SPD): Der zuständige Finanzminister des Landes NRW Dr. Marcus Optendrenk (CDU) steht in der Verantwortung. Wir bleiben beim differenzierten Verfahren, denn die Nichtwohngrundstücke würden sonst insgesamt stark entlastet (320.000 €) und die Wohngrundstücke stark belastet (320.000 €).
Abstimmungsergebnis: 6 Ja (5xCDU, 1xBürgermeister Matthias Thul-CDU) 8 Nein (1xUWG, 4xSPD, 1xGrüne, 2xAfD) 1 Enthaltung (1xFWGB)