#stadtrat51702: Mehr Bürgernähe!!!
UWG Bergneustadt stellt Antrag auf Livestream der Stadtratssitzungen!!!

Liebe Bürger und liebe Freunde,
die UWG Bergneustadt stellt zum Stadtrat am 18. März 2026 den Antrag, dass zukünftig ein Livestream für die öffentlichen Stadtratssitzungen eingeführt wird.
Die wichtigsten Punkte des Antrages:
Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates werden künftig per Livestream (Bild und Ton) übertragen. Sollte eine Umsetzung aus personellen, technischen oder finanziellen Gründen durch die Stadt Bergneustadt nicht möglich sein, wird die Übertragung der öffentlichen Stadtratssitzungen durch akkreditierte Pressevertreter zugelassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen und dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen
Begründung:
Stärkung von Transparenz und demokratischer Teilhabe
Immer mehr Bürger sprechen uns darauf an, dass sie die Sitzungen des Stadtrates gerne per Livestream verfolgen würden. Der Stadtrat trifft Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Bürger in Bergneustadt. Eine Übertragung der öffentlichen Sitzungen per Livestream ermöglicht, dass deutlich mehr Menschen politische Entscheidungsprozesse nachvollziehen können, insbesondere:
- Berufstätige
- ältere Menschen
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit Betreuungspflichten
- aus gesundheitlichen Gründen verhinderte Menschen
Das schafft Transparenz und zusätzlich wird damit die demokratische Teilhabe nachhaltig gestärkt und das Vertrauen in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse erhöht. Es kann Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns klar für einen Livestream der Stadtratssitzungen eingesetzt und seinerzeit einen dementsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht, bis auf die FWGB, Wolfgang Lenz (damals FDP) und die UWG Bergneustadt stimmten alle anderen Fraktionen dagegen.
Als gewählte Stadtratsmitglieder stehen wir in der Öffentlichkeit und übernehmen Verantwortung gegenüber den Bürgern. Deshalb können wir nicht nachvollziehen, warum Fraktionen und einzelne Ratsmitglieder eine Übertragung ablehnen können. Auf welches Recht kann sich ein gewählter Mandatsträger berufen, um nicht gefilmt zu werden?
Wer politische Verantwortung übernimmt, sollte Transparenz nicht fürchten – öffentliche Stadtratssitzungen gehören auch öffentlich sichtbar, so der UWG-Fraktionsvorsitzende Jens-Holger Pütz
Wir als UWG Bergneustadt halten es für schwer verständlich und rechtlich zumindest fragwürdig, wenn sich gewählte Vertreter der öffentlichen Übertragung ihrer politischen Arbeit entziehen können.
An dieser Stelle sei der Artikel 5 GG erwähnt:
„Wir möchten in diesem Zusammenhang noch an Artikel 5 GG erinnern: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Nachfolgend unser Antrag:


Euer Lokalpatriot Jens-Holger Pütz