AktuellStadtratsfraktion

Verschwendung von Steuergeld beim Brückenschlag

Schrägaufzug zur Altstadt am Schmittenloch - Lieber Leuchtturmprojekte statt Senkung der Grundsteuer B

Liebe Bürger und liebe Freunde,

nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss:

Änderung (39.) des Flächennutzungsplans – Neuordnung verkehrswichtiger Straßen, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) und Feststellungsbeschluss:
Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.

2. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab.

3. Der Rat stellt, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuordnung verkehrswichtiger Straßen fest.

Der Ausschuss stimmt dem bei einer Enthaltung einstimmig zu.

Änderung (40.) des Flächennutzungsplans – Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) und Feststellungsbeschluss:
Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der Offenlage durch die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind (Anlage 2, lfd. Nummern 1 bis 8).

2. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab (Anlage 3 und 4).

3. Der Rat stellt, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes – Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd fest.

Der Ausschuss stimmt dem zu.

PV-Freiflächenanlagen, hier Handlungsleitfaden

Aufgrund der im Pariser Klimaabkommen beschlossenen Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius ist eine deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen notwendig. Bei der Stromversorgung müssen daher noch höhere Anteile als bisher aus erneuerbaren (statt aus fossilen) Energien gewonnen werden. Solarenergie ist hierbei ein wesentlicher Baustein. Vorrangig sollen hierfür weiterhin Dachflächen von Gebäuden genutzt werden. Es wird jedoch prognostiziert, dass das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) in Höhe von bundesweit 215 Gigawatt (GW) installierter Leistung in 2030 ohne den (behutsamen) Ausbau von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen nicht erreicht werden kann. Es ist jedoch gleichzeitig Ziel im Rahmen des Umweltschutzes, den Flächenverbrauch in der freien Landschaft möglichst gering zu halten. Zudem müssen auch die Außenbereichsflächen weitere Funktionen z. B. für den Artenschutz, die Land- und Forstwirtschaft oder für Erholungsbedürfnisse erfüllen. Hieraus können sich Interessenkonflikte ergeben, mit denen die Stadt Bergneustadt konfrontiert wird. Eine nahezu generelle Privilegierung im baurechtlichen Außenbereich für PV-Freiflächenanlagen – wie z. B. für Windenergieanlagen – gibt es (bislang) nicht. Um trotzdem bei Anfragen von Grundstückseigentümern und Investoren möglichst rechtssicher und auf Kreisebene einheitlich Auskunft geben und entscheiden zu können, wurde in den letzten Monaten interkommunal unter Federführung des Oberbergischen Kreises ein Handlungsleitfaden PhotovoltaikFreiflächenanlagen entwickelt. Weitere Akteure, z. B. Energieversorger, Landwirtschaft, oder Denkmalbehörden wurden beteiligt. In dem Leitfaden, der die zum Beschluss vorgeschlagenen Leitsätze enthält, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeführt. Diese sollen kontinuierlich fortgeschrieben werden. Die Stadt Bergneustadt erhält Handlungsempfehlungen für den eigenen Umgang mit Anfragen, Bauvoranfragen oder Bauanträgen. Auch für die Projektplanenden sind wertvolle Empfehlungen enthalten, die dazu beitragen können, die Gefahr von Fehlplanungen zu verringern. So finden sich im Leitfaden zudem unter anderem Aussagen zum Umgang mit Naturschutz, Bodendenkmälern, Wald und Agri-PV-Anlagen. Durch die „Harten Kriterien“ werden PV-FFA beispielsweise in Naturschutzgebieten, auf Ausgleichsflächen, bei Naturdenkmälern, Waldflächen oder Gebieten des Hochwasserschutzes nahezu vollständig ausgeschlossen. Für den Umgang mit den „Weichen Kriterien“ wurden die im Leitfaden aufgeführten Leitsätze erarbeitet. Empfohlen wird: 1. eine strategische Entscheidung über Größe und Anzahl der Anlagen zu treffen, 2. auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen keine PV-FFA zuzulassen, 3. PV-FFA nur auf ökologisch gering- und mittelwertigem Acker- und Grünland zu erlauben, 4. den Ausgleich innerhalb des Bebauungsplangebiets oder über Ökokonten durchzuführen, 5. auf Waldflächen keine PV-FFA zuzulassen und 6. die Kulturlandschaft als Belang des Tourismus in die Entscheidung einfließen zu lassen. Die Verwaltung der Stadt Bergneustadt hat– wie die anderen oberbergischen Kommunen auch – bei der Erstellung des Leitfadens mitgewirkt, stimmt diesem inhaltlich zu und empfiehlt die Leitsätze zur Beschlussfassung.

Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz sieht diesen Punkt sehr skeptisch. Für ihn stehen die Photovoltaik-Freiflächenanlagen im krassen Gegensatz zum Tier- und Naturschutz. Er ist dafür, die bestehenden Flächen, wie zum Beispiel Dachflächen, und versiegelte Flächen zu nutzen. Der Ausschuss stimmt diesem Punkt bei einer Gegenstimme von Jens-Holger Pütz zu.

ISEK Altstadt und Innenstadt C1 Brückenschlag:

Am Schmittenloch soll im Rahmen des Projektes ein Schrägaufzug hoch zur ALtstadt entstehen. Zu diesem Punkt entsteht eine lebhafte Diskussion, unter anderem gab es folgende Wortbeiträge:

Wolfgang Lenz (FDP): Ich halt den Aufzug für eine tolle Idee.

Reinhard Schulte (CDU): Wir haben mit diesem Projekt die Altstadt richtig hübsch gemacht und der Aufzug ist praktisch die Kirsche auf dem Eis.

Detlef Kämmerer (SPD): Ich stand diesem Aufzug von Beginn an skeptisch gegenüber, aber ich stimme wegen dem Gesamtprojekt trotzdem dafür. Auch müssen wir diesen Aufzug machen, um dass andere Projekt durchführen zu können.

Jens-Holger Pütz
(UWG): Ich halte von diesem Aufzug überhaupt nichts, denn die Gefahr des Vandalismus ist sehr groß und ich denke, dass wir daher des Öfteren Reparaturarbeiten vornehmen werden müssen. Auch die Folgekosten unter anderem durch eine regelmäßige Wartung gehen zu Lasten der Stadt. Im Endeffekt zahlt es wieder der Bürger über die 20%ige Beteiligung der Stadt. Auch hätte es die Möglichkeit gegeben, die gehandicapten Personen mit einem kleinen Bus in die Altstadt zu fahren, dass wär bei weitem günstiger gewesen. Bei unserer Haushaltslage ist es fahrlässig für solche Leuchtturmprojekte Geld auszugeben, wenn man bedenkt, dass bei der Verabschiedung des Haushalts in der letzten Stadtratssitzung die Grundsteuer B für die Bürger erhöht wurde, nur wir als UWG haben dagegen gestimmt. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Ich bin auch für ein paar wenige Punkte des ISEK-Projekts Altstadt und habe auch für diese gestimmt, aber bei Dingen, die nicht sein müssen, stimme ich dagegen. Schade, dass nicht alle den Mut dazu haben.
Der Ausschuss stimmt bei einer Gegenstimme von Jens-Holger Pütz für den Aufzug.

Mitteilungen

Firma Vinci (PPP-Projekt Schulen): Bürgermeister Matthias Thul teilt dem Ausschuss mit, dass die Schulen im großen und ganzen mit Vinci zufrieden sind. Vinci muss die Schulen im Jahr 2032 in einem guten Zustand übergeben. Zwei Jahre vor Ende des Vertrages (2030) werden wir uns mit Vinci zusammensetzen und besprechen, wie es ab dem Jahr 2032 weitergeht, d.h., ob wir mit einem neuen Vertrag weitermachen oder ob wir kündigen.

Anfragen

Roland Wernicke (Grüne) erläutert die Anfrage der Grünen zu den Pollern auf den Radwegen. Die Grünen möchten mit Bezug auf den Erlass des Verkehrsministeriums NRW, der den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen regelt, die Gefahrenquellen reduzieren und dafür sollen Poller abgebaut werden.
Kai Hoseus von der Verwaltung teilt mit, dass er in Kürze zusammen mit Straßenverkehrsamt und Kreispolizei die Bergneustädter Radwege begehen wird.

Jens-Holger Pütz (UWG) fragt sich, ob der Abbau von Pollern zu einer größeren Sicherheit für die Radfahrer führt, denn die Poller stehen eigentlich immer an Gefahrenquellen, wo es zum Beispiel zu Begegnungen mit Autos, Bussen und LKW kommen kann. Die Poller dienen also im Grunde genommen der Sicherheit der Radfahrer.

Euer Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"