Liebe Bürger und liebe Freunde,
nachfolgend ein Bericht zur Stadtratssitzung:
18.00 Uhr Stadtrat
Bebauungsplan Nr. 71 – Im Stadtgraben, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Der Stadtrat beschließt bei einer Enthaltung (Jens-Holger Pütz) die Anregungen aufzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 71 – Im Stadtgraben aufzustellen. Der BP Nr. 71 – Im Stadtgraben wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der nächsten Folge des Amtsblatts Bergneustadt im Blick bekanntgemacht.
Gesamtabschluss zum 31.12.2022 – größenabhängige Befreiung nach § 116a GO NRW: Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen des § 116a Absatz 1 GO NRW vorliegen und die Stadt somit von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtbeschlusses zum 31.12.2022 befreit ist.
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Entlastung des Bürgermeisters: Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass der örtlich geprüfte und vom Rechnungsprüfungsausschuss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt wurde, des Weiteren wird empfohlen, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss vorbehaltlos die Entlastung zu erteilen. Der Jahresgewinn für 2022 betrug 3.539.315,84 EUR und wird in die Ausgleichsrücklage gebucht.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Wasserwerks, Gewinnverwendungsbeschluss und Entlastung des Betriebsausschusses: Der vom Betriebsleiter aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschafft/Steuerberatungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH, Reichshof, geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2022 (Bericht vom 26. Mai 2023) sowie der dazugehörige Lagebericht werden gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt und dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2022 des Wasserwerks Bergneustadt schließt mit einem Jahresgewinn von 131.492,25 EUR ab und wird an den Haushalt der Stadt Bergneustadt abgeführt. Der Stadtrat stimmt dem zu. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz findet es bedauerlich, dass die Gewinne des Ausschusses schon seit Jahren immer an den Haushalt abgeführt werden. Hier sollte man einmal überlegen, ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt.
Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2024 20. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und Satzung über den Kostenersatz zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bergneustadt vom 12. Dezember 2001: Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen die Variante 1 der vorgelegten Gebührenbedarfsrechnungen für 2024:
Grundgebühr Wasserzähler:
bis 5 cbm 12,60 EUR/Monat
7 – 12 cbm 21,50 EUR/Monat
20 cbm 25,00 EUR/Monat
50 mm Großwasserzähler 43,60 EUR/Monat
80 mm Großwasserzähler 54,40 EUR/Monat
100 mm Großwasserzähler 62,00 EUR/Monat
150 mm Großwasserzähler 85,20 EUR/Monat
50 mm Verbundzähler 95,80 EUR/Monat
80 mm Verbundzähler 117,60 EUR/Monat
100 mm Verbundzähler 151,40 EUR/Monat
150 mm Verbundzähler 185,90 EUR/Monat
Die Gebühr für die Unterzähler beträgt 5,00 EUR/Monat. Die Verbrauchsgebühr pro cbm beträgt 1,95 EUR.
Schülerbeförderung, hier: Entscheidung des Schulträgers über die wirtschaftlichste Beförderung und Festsetzung der Eigenanteile: Gemäß § 3 und § 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) beschließt der Stadtrat, dass die wirtschaftlichste Beförderung für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/2024 die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Form des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg angebotenen DeutschlandTickets ist.
Optional: Nach § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW (SchulGNRW) i.V.m. § 2 Abs. 3 SchfkVO werden für die weiterführenden Schulen der Stadt Bergneustadt für die über den Schulweg hinausgehende Nutzung des neuen DeutschlandTickets die folgenden Eigenanteile pro Monat festgesetzt:
Grundschulen:
erstes freifahrberechtigtes Kind einer Familie 11,20 EUR / 5,60 EUR
zweites freifahrberechtigtes Kind einer Familie 5,60 EUR / 2,80 EUR
drittes und jedes weitere Kind einer Familie 0,00 EUR
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR
weiterführende Schulen:
erstes, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 14,00 EUR / 7,00 EUR
zweites, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 7,00 EUR / 3,50 EUR
drittes und jedes weitere nicht volljähriges und freifahrberechtigtes Kind einer Familie 0,00 EUR
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR
Weitergehende Entlastungen vom Eigenanteil werden nicht gewährt.
Optional: Die zu erhebenden Eigenanteile unter Ziffer 2 werden von dem zu beauftragenden Verkehrsunternehmen eingezogen. Für diese Leistung zahlt der Schulträger einen Betrag von 1,00 EUR netto pro Monat und pro Ticket, das im Rahmen dieser Vereinbarung ausgegeben wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zur Einführung und Umsetzung des DeutschlandTickets mit der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) zu treffen.
Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Tarifbestimmungen des VRS vom Zeitpunkt der Beschlussfassung bis zum Beginn des neuen Schuljahres unverändert fortbestehen und vorbehaltlich des Mehrheitsbeschlusses (Ziffern 2 und 3) der Konferenz der Bürgermeister des Oberbergischen Kreises im September 2023.
Die schulpflichtigen Kinder erhalten für eine geringe Zuzahlung das DeutschlandTicket. Wir haben in Bergneustadt 258 Selbstzahler. Die Mehrheit der Bürgermeister scheint wohl für das Modell 3b zu sein. Der Stadtrat stimmt einstimmig dafür, dass der Bürgermeister ermächtigt wird sich in der Bürgermeisterrunde der Mehrheit anzuschließen.
Der Zuschuss zur Schülerbeförderung ist laut Bürgermeister Thul nur noch für 2023/2024 gesichert, dass 49 EUR DeutschlandTicket auf Bundesebene ist ein Schlag ins Kontor der Schülerbeförderung. Die Kosten sind nicht gedeckt.
Bestattungswesen, Gebührenbedarfsrechnung 2024: Die Gebühren bleiben gleich. Bei Gegenstimmen der UWG Bergneustadt werden die Bestattungsgebühren für 2024 beschlossen. Die UWG Bergneustadt stimmt trotzdem dagegen, da die Gebühren generell zu hoch sind. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz hat in der Vergangenheit wiederholt vorgeschlagen, dass man sich zusammensetzt und über eine faire Gebührenordnung spricht. In anderen Gemeinden liegen die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.
Straßenreinigung, Gebührenbedarfsrechnung2024: Die Gebühren werden leicht sinken:
Kehrdienstgebühren
Anliegerstraßen 1,03 EUR
Innerörtliche Straßen 0,88 EUR/m bei 2wöchiger Reinigung
Innerörtliche Straßen 1,76 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung
Überörtliche Straßen 0,72 EUR/m bei zweiwöchiger Reinigung
Überörtliche Straßen 1,44 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung
Gehwege 1,64 EUR
Winterdienstgebühren
Anliegerstraßen 0,95 EUR
Innerörtliche Straßen 0,81 EUR
Überörtliche Straßen 0,67 EUR
Die Verwaltungskosten steigen dagegen gegenüber 2022 um 11,75%. Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen der UWG Bergneustadt einstimmig, die Gebührenordnung für 2024 zu beschließen.
Abwasserbeseitigung, Gebührenbedarfsrechnung 2024: Die Gebühren für 2024 sind unter anderem:
Schmutzwassergebühren
Vollanschlussgebühr je Kubikmeter 4,11 EUR (2023 3,80 EUR)
Vollanschlussgebühr für Verbandsmitglieder 2,04 EUR (2023 1,74 EUR)
Niederschlagswassergebühren 0,88 EUR (2023 0,92 EUR)
Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen der UWG Bergneustadt einstimmig die Gebührenbedarfsrechnung für 2024.
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Bergneustadt: Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, sowie den Aufbau eines Klimaschutzcontrollings. Die Handlungsfelder, auf denen die Schwerpunkte der ausgearbeiteten Maßnahmen basieren, setzen sich aus den Bereichen Kommunale Verwaltung, Mobilität, Wirtschaft, Energieversorgung, Bauen&Sarnieren und Nachhaltigkeit zusammen. Ergänzt wird das Ganze mit dem siebten Handlungsfeld „Strukturen für den Klimaschutz & übergeordnete Klimaschutzmanagementtätigkeiten“. Jens-Holger Pütz merkt kritisch an, dass ein übertriebener Klimaschutz nicht zum Nachteil für die Natur führen darf. Für ihn geht Tier- und Naturschutz vor großen Windpark- und Solarparkflächen. Darauf muss geachtet werden.
Antrag der SPD-Fraktion betr. Einrichtung eines modernen Experimentierraums an der Realschule: Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit der Realschule wird ein Konzept zur Umgestaltung des Hörsaals (Raum 118) in der Realschule zu einem modernen Fachraum für die Naturwissenschaften (Experimentierraum) zu entwickeln. Hierzu werden Angebot eingeholt und dem Schulausschuss und anschließend dem Stadtrat vorgelegt. Die UWG Bergneustadt unterstützt diesen Antrag, da es wichtig ist, für unsere Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine gute Bildung zu schaffen. Der Stadtrat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Antrag der SPD-Fraktion betr. Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 in Innenstadtbereichen: Es sollen die Bereiche in Bergneustadt ab Einfahrt in die Wilhelmstraße bis Höhe St. Stephanus und in Wiedenest ab Einfahrt Sülemicker Straße bis zur Einfahrt Bahnhofstraße zu Tempo 30 Bereichen werden. Vor einer ganztägigen Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist vorrangig die Einrichtung der genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Tageszeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu prüfen.
Hierzu entsteht eine lebhafte, kontroverse, emotionale und bisweilen lautstarke Diskussion, bei der Jens-Holger Pütz (UWG Bergneustadt) und Axel Krieger (Grüne) auf Grund sehr unterschiedlicher Vorstellungen sehr lautstark aneinandergeraten. Nach der Sitzung geht Jens-Holger Pütz auf Axel Krieger zu und die beiden Kontrahenten sprechen sich aus.
Die CDU (oder besser Grüne light) gehen noch über den Antrag der SPD hinaus. Reinhard Schulte, CDU-Fraktionsvorsitzender, schlägt für die CDU ein ganztägiges Tempo 30 auf der gesamten Kölner Straße im Bergneustädter Stadtgebiet vor. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Daniel Grütz, kann sein Glück kaum fassen, dass die CDU den SPD-Antrag noch erweitern möchte. Grüne und FDP stehen auch hinter diesem Vorschlag.
Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz und unser stellv. Fraktionsvorsitzender Sven Oliver Rüsche schlagen in ihren Wortbeiträgen für die UWG Bergneustadt vor und beantragen, dass Zebrastreifen, stare Blitzkästen und ein zeitliche beschränktes Tempo 30 (zum Beispiel 7.00 – 17.00 Uhr) auf einem Teilbereich in Wiedenest überprüft werden. Zur Entscheidungsfindung sollen Verkehrszählungen und Unfallstatistiken mit herangezogen werden. Auch mobile Überprüfungen müssen an hochfrequentierten Stellen häufiger stattfinden, um gegen notorische Raser vorzugehen. Die FWGB sieht dies sehr ähnlich wie die UWG Bergneustadt. Des Weiteren beantragt die UWG Bergneustadt ein LKW-Durchfahrtverbot. Ausgenommen sind selbstverständlich LKW, die Waren für Bergneustädter bringen bzw. abholen. Damit soll die Abkürzungsstrecke von der Bergneustädter-Autobahnausfahrt durch Bergneustadt bis zur Autobahnauffahrt Meinerzhagen unterbunden und für die Bürger sicherer werden. Auch würden dadurch die Lärmbelästigungen und die Abgaswerte sinken. Ein ganztägiges Tempo 30 auf der ganzen Kölner Straße, wie von CDU, SPD, Grünen und FDP vorgeschlagen, sieht die UWG Bergneustadt kritisch. Man soll nicht willkürlich in den Verkehr eingreifen, sondern idealerweise vorher die tatsächlich gefährlichen Stellen erfassen und dementsprechend Handeln.
Nach einer von Bürgermeister Matthias Thul vorgeschlagenen Sitzungsunterbrechung wird im Stadtrat abgestimmt:
Der Antrag der UWG Bergneustadt, wie oben beschrieben, wird wie folgt abgestimmt: 4 Ja (UWG, Heike Schmid CDU), 1 Enthaltung und 27 Nein. Damit wird es auch zunächst einmal keine Überprüfung eines LKW-Durchfahrtverborts geben. Wir als UWG Bergneustadt werden dies erneut beantragen.
Der Antrag von SPD, CDU, Grünen und FDP, ein ganztägiges Tempo 30 von der Waschstraße Waschbär bis zur Star-Tankstelle und vom Orteingang Wiedenst bis Ortausgang, wird wie folgt abgestimmt:
24 Ja (SPD, Grüne, FDP und CDU bis auf zwei Stadtratsmitglieder, 7 Nein (UWG, FWGB, Thomas Gothe CDU, Sascha Maiworm CDU und H.H.,Mertens) und 1 Enthaltung.
Anfrage der CDU Bergneustadt: Seit dem Kompromiss zum Standort Moschee und der Entscheidung für das Gwerbegebiet Dreiort ist geraume Zeit vergangen und Bürgerinnen und Bürger aus der Mehrheitsgesellschaft und muslimischen Gemeinde fragen, wie es nun weitergeht. Reinhard Schulte (CDU-Fraktionsvorsitzender) bittet daher den Bürgermeister den Stand der Entwicklung des Gewerbegebietes Dreiort sowie einen groben Zeitplan für die Erschließung bis zum möglichen Baubeginn schriftlich in einfachen Worten darzulegen. Die geplante Aufteilung der Flächen, insbesondere für Moschee und Parkplätze, bitte ich beizufügen. Bürgermeister Matthias Thul antwortet wie folgt: Momentan kann ich noch nichts zum zeitlichen Ablauf bezüglich der Erschließung und des Baubeginns sagen. Daher gibt es auch noch keine Aufteilung von Flächen. Es ist schon merkwürdig, dass eine CDU den Neubau einer DitibMoschee in Bergneustadt als historischen Kompromiss feiert.
Anfrage der UWG Bergneustadt zum ehemaligen Aldi-Standort in der Henneweide: Bürgermeister Matthias Thul nahm kurz Stellung zu unserer Anfrage: Es gibt wohl ernsthafte Interessenten, die an diesem Standort etwas machen wollen. Sie möchten aber noch nicht genannt werden. Jens-Holger Pütz hakt nach und will vom Bürgermeister wissen, was diese ernsthaften Interessenten denn dort anbieten wollen bzw. aus welcher Branche sie kommen. Der Bürgermeister meint, dass er auch das nicht sagen darf. Da bin ich ja mal gespannt, ob und wie es weitergeht, so Jens-Holger Pütz. Aus meiner Sicht sehr unbefriedigend für die Bürger. Wir werden hier aber auf jeden Fall am Ball bleiben und euch über Neuigkeiten informieren. CDU, SPD, FDP und Grünen scheint es egal zu sein, was dort passiert. War es ja damals schon bei deren Entscheidung pro Aldi in der sogenannten neuen (häßlichen Betonklotz) Mitte. Es hätte allen klar sein müssen, auch dem Altbürgermeister Holberg, dass der Aldi in der Henneweide dann schließt. Entweder sie waren alle zu naiv um die Lage zu überblicken und/oder es war ihnen egal. Nur die UWG Bergneustadt war gegen einen Aldi in der sogenannten neuen Mitte und für den Verbleib des Aldi in der Henneweide. Die Bürger leiden unter der Schließung.
Der Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz