Aktuell

Bergneustädter Schüler erhalten DeutschlandTicket mit geringer Zuzahlung

Liebe Bürger und liebe Freunde,

nachfolgend ein Bericht zum Haupt- und Finanzausschuss:

18.00 Uhr Beginn des Haupt- und Finanzausschusses

Gesamtabschluss zum 31.12.2022 – größenabhängige Befreiung nach § 116a GO NRW: Der Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung zu, dass die Voraussetzungen vorliegen und die Stadt somit von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtbeschlusses zum 31.12.2022 befreit ist.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Entlastung des Bürgermeisters: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat bei einer Enthaltung, dass der örtlich geprüfte und vom Rechnungsprüfungsausschuss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt wurde, des Weiteren wird empfohlen, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss vorbehaltlos die Entlastung zu erteilen. Der Jahresgewinn für 2022 betrug 3.539.315,84 EUR und wird in die Ausgleichsrücklage gebucht.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Wasserwerks, Gewinnverwendungsbeschluss und Entlastung des Betriebsausschusses: Der vom Betriebsleiter aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschafft/Steuerberatungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH, Reichshof, geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2022 (Bericht vom 26. Mai 2023) sowie der dazugehörige Lagebericht werden gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt und dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2022 des Wasserwerks Bergneustadt schließt mit einem Jahresgewinn von 131.492,25 EUR ab und wird an den Haushalt der Stadt Bergneustadt abgeführt. Der Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung zu. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz findet es bedauerlich, dass die Gewinne des Ausschusses schon seit Jahren immer an den Haushalt abgeführt werden. Hier sollte man einmal überlegen, ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt.

Schülerbeförderung, hier: Entscheidung des Schulträgers über die wirtschaftlichste Beförderung und Festsetzung der Eigenanteile: Gemäß § 3 und § 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) beschließt der Stadtrat, dass die wirtschaftlichste Beförderung für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/2024 die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Form des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg angebotenen DeutschlandTickets ist.

Optional: Nach § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW (SchulGNRW) i.V.m. § 2 Abs. 3 SchfkVO werden für die weiterführenden Schulen der Stadt Bergneustadt für die über den Schulweg hinausgehende Nutzung des neuen DeutschlandTickets die folgenden Eigenanteile pro Monat festgesetzt:

Grundschulen:
erstes freifahrberechtigtes Kind einer Familie 11,20 EUR / 5,60 EUR
zweites freifahrberechtigtes Kind einer Familie 5,60 EUR / 2,80 EUR
drittes und jedes weitere Kind einer Familie 0,00 EUR
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR

weiterführende Schulen:
erstes, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 14,00 EUR / 7,00 EUR
zweites, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 7,00 EUR / 3,50 EUR
drittes und jedes weitere nicht volljähriges und freifahrberechtigtes Kind einer Familie 0,00 EUR
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR

Weitergehende Entlastungen vom Eigenanteil werden nicht gewährt.

Optional: Die zu erhebenden Eigenanteile unter Ziffer 2 werden von dem zu beauftragenden Verkehrsunternehmen eingezogen. Für diese Leistung zahlt der Schulträger einen Betrag von 1,00 EUR netto pro Monat und pro Ticket, das im Rahmen dieser Vereinbarung ausgegeben wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zur Einführung und Umsetzung des DeutschlandTickets mit der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) zu treffen.

Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Tarifbestimmungen des VRS vom Zeitpunkt der Beschlussfassung bis zum Beginn des neuen Schuljahres unverändert fortbestehen und vorbehaltlich des Mehrheitsbeschlusses (Ziffern 2 und 3) der Konferenz der Bürgermeister des Oberbergischen Kreises im September 2023.

Die schulpflichtigen Kinder erhalten für eine geringe Zuzahlung das DeutschlandTicket. Wir haben in Bergneustadt 258 Selbstzahler. Die Mehrheit der Bürgermeister scheint wohl für das Modell 3b zu sein. Trotzdem stellt die CDU einen Antrag, auf ein anderes Modell auszuweichen, welches der Stadt mehr Geld gekostet hätte.. Dies wird vom Ausschuss mit 9 Nein bei 5 Ja Stimmen (CDU und H. H. Mertens) abgelehnt. Der Ausschuss stimmt einstimmig dafür, dass der Bürgermeister ermächtigt wird sich in der Bürgermeisterrunde der Mehrheit anzuschließen.

Der Zuschuss zur Schülerbeförderung ist laut Bürgermeister Thul nur noch für 2023/2024 gesichert, dass 49 EUR DeutschlandTicket auf Bundesebene ist ein Schlag ins Kontor der Schülerbeförderung. Die Kosten sind nicht gedeckt.

Bestattungswesen, Gebührenbedarfsrechnung 2024: Die Gebühren bleiben gleich. Jens-Holger Pütz stimmt trotzdem dagegen, da er die Gebühren generell für zu hoch hält. Er hat wiederholt vorgeschlagen, dass man sich zusammensetzt und über eine faire Gebührenordnung spricht. In anderen Gemeinden liegen die Gebühren zum Teil deutlich niedriger. Bei seiner Gegenstimme werden die Gebührensätze beschlossen.

Straßenreinigung, Gebührenbedarfsrechnung2024: Die Gebühren werden leicht sinken:

Kehrdienstgebühren
Anliegerstraßen 1,03 EUR
Innerörtliche Straßen 0,88 EUR/m bei zweiwöchiger Reinigung
Innerörtliche Straßen 1,76 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung
Überörtliche Straßen 0,72 EUR/m bei zweiwöchiger Reinigung
Überörtliche Straßen 1,44 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung
Gehwege 1,64 EUR

Winterdienstgebühren
Anliegerstraßen 0,95 EUR
Innerörtliche Straßen 0,81 EUR
Überörtliche Straßen 0,67 EUR

Die Verwaltungskosten steigen gegenüber 2022 um 11,75%. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Gebührenordnung zu beschließen, da die Gebühren sinken.

Abwasserbeseitigung, Gebührenbedarfsrechnung 2024: Die Gebühren für 2024 sind unter anderem:

Schmutzwassergebühren
Vollanschlussgebühr je Kubikmeter 4,11 EUR (2023 3,80 EUR)
Vollanschlussgebühr für Verbandsmitglieder 2,04 EUR (2023 1,74 EUR)

Niederschlagswassergebühren 0,88 EUR (2023 0,92 EUR)

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat bei einer Gegenstimme die Gebührenbedarfsrechnung.

Der Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz

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