Wahlprüfungsausschuss
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters sowie zur Ratswahl der Stadt Bergneustadt

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters sowie zur Ratswahl der Stadt Bergneustadt am 14. September 2025:
Der neu gewählte Stadtrat ist gesetzlich verpflichtet, die Gültigkeit der Kommunalwahl zu prüfen. Dazu wurde festgestellt, ob innerhalb der vorgesehenen Frist Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind oder wahlrelevante Mängel vorliegen.
Die Wahlergebnisse wurden am 26.09.2025 bekannt gemacht. Bis zum Ende der Einspruchsfrist am 25.10.2025 sind weder von Wahlberechtigten noch von Parteien, Wählergruppen oder der Aufsichtsbehörde Einsprüche erhoben worden. Auch sonst liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vor.
Da keine Gründe für eine Beanstandung festgestellt wurden, wird die Kommunalwahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben für gültig erklärt.
Der Wahlprüfungsausschuss stimmt dem einstimmig zu und somit war die Sitzung nach rekordverdächtigen drei Minuten beendet.