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	<title>Talpark - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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	<description>UWG Stadtratsfraktion - Stadtrat Bergneustadt</description>
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	<title>Talpark - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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		<title>ISEK: Baustelle Talstraße &#8211; Weniger Leistung bei drastisch gestiegenen Kosten!!!</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/isek-baustelle-talstrasse-weniger-leistung-bei-drastisch-gestiegenen-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 15:11:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bürger für Bürger]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerlich-Konservativ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>18.00 Uhr: Bau- und Planungsausschuss Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss: 40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/isek-baustelle-talstrasse-weniger-leistung-bei-drastisch-gestiegenen-kosten/">ISEK: Baustelle Talstraße &#8211; Weniger Leistung bei drastisch gestiegenen Kosten!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>18.00 Uhr: Bau- und Planungsausschuss</strong></p>
<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss:</p>
<p><strong>40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd</strong> &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) &#8211; Feststellungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 BauGB vom 3. November 2017 (BGBI. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Darüber hinaus stellt der Stadtrat, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd fest. Nach kurzer Diskussion stimmt der Bau- und Planungsausschuss, bei einer Enthaltung, dem einstimmig zu.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 72 &#8211; GE Gizeh Süd</strong>, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen (laufende Nr. 1– 9), die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Absätze 1 und 2 sowie § 4 Absätze 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Darüber hinaus beschließt der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 – GE Gizeh Süd gemäß § 10 Absatz 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist i.V.m. § 7 Absatz 1, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 72 – GE Gizeh Süd wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB im Amtsblatt bekannt gemacht. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.</p>
<p><strong>39. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen</strong>, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) &#8211; Feststellungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Weiter stellt der Stadtrat, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen fest. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig zu.</p>
<p>Falls alles nach Plan läuft, kann im Frühjahr 2024 mit der Planung der Sülemicke begonnen werden, danach erfolgt das Artenschutzgutachten (abhängig von den geplanten Ausbuchtungen). Baubeginn ist dann wohl Ende 2025.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 73 &#8211; Heukelbach</strong> &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten &#8211; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Weitere beschließt der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 – Heukelbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist i.V.m. §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe g) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 73 &#8211; Heukelbach wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der nächsten Folge des Amtsblattes bekanntgemacht. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig zu.</p>
<div dir="auto">
<p><strong>Beratungsansatz für die Planung des Stadtwerkes Bergneustadt</strong>: Der Ausschussvorsitzende Detlef Kämmerer (SPD) beantragt, den Ansatz für Beratungen von 8.000 EUR auf 25.000 EUR anzuheben und in den zu beratenden Haushalt 2024 einzustellen, damit bei Bedarf Gelder zur Verfügung stehen. Reinhard Schulte, CDU-Fraktionsvorsitzender, lehnt dies mit der Begründung &#8222;Nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun&#8220; ab. Jens-Holger Pütz, UWG-Fraktionsvorsitzender, äußert sich grundlegend skeptisch zu den Stadtwerken, ist aber der Meinung, dass sich der Ausschuss in einem ersten Schritt Rat von Fachleuten einholen muss, um über das Thema Stadtwerke entscheiden zu können. Für Jens-Holger Pütz steht die Frage der &#8222;Wirtschaftlichkeit von Stadtwerken&#8220; klar an erster Stelle. Sollte die Expertise ergeben, dass sich Stadtwerke für die Bürger und die Stadt lohnen, dann könnte man einen Schritt weiter gehen. Zeigt die Expertise, dass es sich nicht lohnt, muss das Thema Stadtwerke beerdigt werden. Des Weiteren heißt die Erhöhung des Ansatzes auf 25.000 EUR ja nicht, dass das Geld komplett ausgegeben wird. Warum Reinhard Schulte (CDU) meint, dass das der zweite vor dem ersten Schritt ist, erschließt sich Jens-Holger Pütz nicht, denn ohne eine Expertise von Fachleuten, wie zum Beispiel ein Businessplan, weiß man schließlich nicht, worüber man spricht, da man keine Grundlage hat und die braucht man, um eine Entscheidung zu treffen. Die Abstimmung über den Haushaltsansatz von 25.000 EUR ergibt folgendes Ergebnis: Bei 4 Nein Stimmen der CDU wird der Antrag mit 5 Ja-Stimmen angenommen.</p>
<h3><strong>Mitteilungen der Stadtverwaltung:</strong></h3>
<p><strong>ISEK-Baustelle Talpark:</strong></p>
<p>Frau Kaiser (Fachbereich 4, Stadtverwaltung) gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand:<br />
#BauarbeitenTalpark. Da in den beiden ersten Ausschreibungen die Angebote auf Grund der gestiegenen Preise gut 25% über dem Budget lagen, wurde eine neue Ausschreibung gestartet. Auf Grund der gestiegenen Preise hat die Verwaltung die Anforderungen reduziert, zum Beispiel gibt es weniger Bänke, weniger Mülleimer, der Spielplatz wird kleiner, es gibt weniger Spielgeräte. Jens-Holger Pütz findet das nicht in Ordnung, da dies im Endeffekt heißt, dass der Spielplatz und die Anlage weniger Ausstattung und Fläche haben wird. Des Weiteren heißt dies, dass alles im Verhältnis gesehen doch wesentlich teurer wird. Das ist nicht in Ordnung. Hier wird ein Stück weit unverantwortlich mit Steuergeldern umgegangen. Wir bekommen für dieses Förderprojekt zwar Fördermittel, aber bei jeder Förderung muss die Stadt im Schnitt zwischen 10% und 30% der Fördersumme dabei tun, d.h., im Endeffekt die Bürger. Viele Projekte sind sinnvoll und schön, aber deswegen muss trotzdem mit Geldern verantwortlich im Sinne der Bürger umgegangen werden.</p>
<p>Nachfolgend einige Punkte den Talpark betreffend:<br />
Es werden anstatt 48 nur 43 Parkplätze angelegt, es wird 3 Wohnmobilparkplätze geben, die bestehende Tribüne bleibt, es ist eine neue Seilrutsche von der Altstadt in den Talpark geplant, ein Multifunktionsplatz für Jugendliche bis 14 Jahre mit Sitzgelegenheit (Warum nur bis 14 Jahre???), 1 neuer Weg, der alte Weg wird verbessert, Nestschaukel, Matschbereich mit Wasserspiel, Stehwippe, Integrationskarrussel, beim Spielplatz nur 5 anstatt 7 Türmen, 5 anstatt 6 Bänke ohne Lehne, 5 anstatt 6 Bänke mit Lehne</p>
<p><strong>Grabschmuck:</strong></p>
<p>Der Baubetriebshof hat einen Beschluss des Bau- und Planungsausschusses umgesetzt und drei Flächen angelegt, auf denen Nutzungsberechtigte von sogenannten pflegefreien Grabstätten Grabschmuck wie zum Beispiel Kerzen, Blumen und Gestecke ablegen können. Um diese Flächen in einem würdigen Zustand zu halten, werden dort abgelegte Gegenstände vom Baubetriebshof entsorgt, wenn sie zweifelsfrei nicht mehr „brauchbar“ sind, wie zum Beispiel abgebrannte Kerzen oder völlig verwelkte Blumen. Sind die Flächen so vollgestellt, dass sich Angehörige hierüber beschweren, wird ebenfalls entsorgt.</p>
<p>Bekanntlich dürfen laut Satzung derartige Gegenstände an pflegefreien Grabstellen nicht abgelegt werden. Der Baubetriebshof beseitigt diese Fehlablegungen regelmäßig, insbesondere auf den Wiesengräbern, da das notwendige Mähen der Flächen sonst nicht möglich wäre. In der Zeit von (kurz vor) Allerheiligen bis zum Ende der Weihnachtsferien verzichtet der Baubetriebshof auf das Abräumen, um bei den stillen Feiertagen dem Wunsch derer zu entsprechen, die dann an der Grabstelle einen Gegenstand zum Andenken ablegen möchten.</p>
<p><strong>Multifunktionsplatz Realschule</strong></p>
<p>Der alte Ascheplatz der Realschule Bergneustadt ist in die Jahre gekommen und soll als Multifunktionsplatz aufgewertet werden. Der Platz soll nach Fertigstellung auch außerhalb der Schulzeiten für Privatpersonen und Vereine nutzbar gemacht werden. Die erforderlichen Arbeiten werden ca. 325.000 EUR betragen und können nicht ohne Förderung aufgebracht werden. Da kam es gut, dass in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund ein Förderantrag gestellt werden konnte, bei der wir Mittel in Höhe von 253.155 EUR erhalten werden. Der bewilligte Bescheid flatterte der Stadtverwaltung am vergangenen Freitag ins Haus. Als nächste Schritte steht die Ausschreibung der Baumaßnahme an, die umgehend in Auftrag gegeben wird, im November steht dann die Submission/Auftragsvergabe an. Danach Folgen die Baustelleneinrichtung und die Tiefbauarbeiten, wenn das Wetter mitspielt, geschieht dies im Dezember. Die Arbeiten sollen bis Ende März 2024 (witterungsabhängig) fertiggestellt sein. Im April (witterungsabhängig) und Mai (witterungsabhängig) stehen dann der Einbau des Kunststoffsystems und die Restarbeiten/Bauabschluss an.</p>
<p><strong>Anfrage von Isolde Weiner (stellv. Bürgermeisterin CDU)</strong>:</p>
<p>Sie fragt die Verwaltung, ob der Beratungsansatz von 25.000 EUR überhaupt ohne Vorlage beschlossen werden durfte, sie bezweifelt das. Herr Wagner (Bauamtsleiter) teilt ihr mit, dass dies sehr wohl rechtens ist, weil der Ausschuss lediglich die Einstellung in den noch zu beratenden Haushalt 2024 beschlossen hat, nicht aber den Ansatz selber. Dieser wird erst Ende Januar 2024 in der Stadtratssitzung bei der Verabschiedung des Haushalts mit Mehrheit beschlossen.</p>
<p>Der Lokalpatriot</p>
<p>Jens-Holger Pütz</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/isek-baustelle-talstrasse-weniger-leistung-bei-drastisch-gestiegenen-kosten/">ISEK: Baustelle Talstraße &#8211; Weniger Leistung bei drastisch gestiegenen Kosten!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Talpark/Altstadt: Kosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen!!!</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/talpark-altstadt-kosten-duerfen-nicht-aus-dem-ruder-laufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2023 11:19:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Altstadt]]></category>
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		<category><![CDATA[Kosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen]]></category>
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		<category><![CDATA[UWG Bergneustadt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuß, der am 14. August 2023, um 18.00 Uhr, stattfand. Bebauungsplan Nr. 72 &#8211; GE Gizeh-Süd, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken der frühzeitigen Beteiligung sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/talpark-altstadt-kosten-duerfen-nicht-aus-dem-ruder-laufen/">Talpark/Altstadt: Kosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuß, der am 14. August 2023, um 18.00 Uhr, stattfand.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 72 &#8211; GE Gizeh-Süd</strong>, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken der frühzeitigen Beteiligung sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB: Nachdem der Ausschuss die Anregungen/Bedenken abgearbeitet hat, wird einstimmig beschlossen, dass der Planentwurf für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf der Planzeichnung zum Bebauungsplan wird beigefügt, ebenso der Entwurf der textlichen Festsetzung und der Entwurf der Begründung. Der Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Artenschutzprüfung und das schalltechnische Prognosegutachten werden beigefügt.</p>
<p><strong>Bestattungswesen &#8211; Gebührenbedarfsrechnung 2024:</strong> Die Gebühren bleiben auf dem Stand des letzten Jahres. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat bei einer Gegenstimme, dies so anzunehmen. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz hat dagegen gestimmt, weil er die Gebühren im Bestattungsbereich generell für viel zu überhöht hält.</p>
<p><strong>Straßenreinigung &#8211; Gebührenbedarfsrechnung 2024:</strong> Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgende Gebührensätze:</p>
<p><em>Kehrdienstgebühren</em><br />
Anliegerstraßen 1,03 EUR<br />
Innerörtliche Straßen 0,88 EUR/m bei 2wöchiger Reinigung<br />
innerörtliche Straßen 1,76 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung<br />
Überörtliche Straßen 0,72 EUR/m bei zweiwöchiger Reinigung<br />
Überörtliche Straßen 1,44 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung<br />
Gehwege 1,64 EUR</p>
<p><em>Winterdienstgebühren</em><br />
Anliegerstraßen 0,95 EUR<br />
Innerörtliche Straßen 0,81 EUR<br />
Überörtliche Straßen 0,67 EUR</p>
<p>Die Straßenreinigungsgebühren werden leicht sinken. Trotzdem stellt sich die Frage, warum die Verwaltungskosten um 11,75% (6.700 EUR) steigen. Auch die ca. 65.000 EUR die an die Stadt Gummersbach für den Kehrdienst gezahlt werden, werden hinterfragt. Warum schafft sich unsere Stadt nicht eine eigene große Kehrmaschine an? Das müsste sich doch in einigen Jahren rechnen, so unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz. Letztlich empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat bei drei Gegenstimmen, die Gebührenbedarfsrechnung zu beschließen.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben</strong>, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung (Jens-Holger Pütz) einstimmig dem Stadtrat zu empfehlen, die Anregungen aufzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben aufzustellen.</p>
<p><strong>Straßen- und Wegekonzept</strong>: Das Straßen- und Wegekonzept ist für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2021 beschlossen werden und für die eine Förderung gemäß der Förderrichtlinie beantragt werden soll, zwingend notwendig. Das 1. Straßen- und Wegekonzept 2021-2025 wurde vom Stadtrat am 8. September 2021 beschlossen. Der Ausschuss stimmt dem bei einer Enthaltung zu.</p>
<p><strong>Mitteilungen:</strong></p>
<p><strong>Sachstand Brand Baubetriebshof</strong>: Am 11. Juli war es zu einem großen Brand im Baubetriebshof gekommen. Ein kleiner Trecker hatte aus bislang ungeklärter Ursache angefangen zu brennen und dadurch entwickelte sich ein Feuer, bei dem die Flammen bis zur Hallendecke reichten. Neben dem Dach wurden auch zwei Pritschenwagen, Rasenmäher und weitere Gerätschaften zerstört. Alleine dieser Schaden wird auf 350.000 EUR geschätzt. Die Schäden am Gebäude können noch nicht beziffert werden. Die Versicherung ist vorab schon einmal mit 77.000 EUR in Vorleistung getreten. Andere Städte und Gemeinden haben der Stadt mit Fahrzeugen ausgeholfen bzw. helfen noch aus.</p>
<p><strong>Talpark</strong>: Die Bauarbeiten am Parkplatz haben begonnen. Am Hang wurden drei Bäume entfernt, die krank waren. Ende Januar wollte man da von Seiten der Stadtverwaltung noch nichts von wissen. Weiter geht man im Rahmen der Bauarbeiten her und setzt Randsteine ziemlich dicht an die kranke Weide in der Nähe der Bushaltestelle und verdichtet diese mit Schotter. Dadurch wird dieser Baum, der eigentlich schon gefällt hätte werden müssen, sicherlich sehr bald absterben. Dies ist eine Gefahr für die Bürger. Diese Punkte hatten wir als UWG Bergneustadt im Januar diesen Jahres bereits in einer Anfrage angesprochen. Auch müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen im Talpark und in der Altstadt dringend die Kosten angesprochen werden. Diese dürfen nicht aus dem Ruder laufen, wonach es derzeit sehr stark aussieht. Dadurch werden die Bürger belastet und das darf nicht sein.</p>
<p><strong>Anfragen:</strong></p>
<p><strong>Brücke in der Immicke</strong>: Bezüglich der einstimmig vom Stadtrat beschlossenen Resolution gegen die einjährige Sperrung der K23 ins Othetal und den im Oktober anvisierten Baubeginn an den Oberbergischen Kreis hat es keine Reaktion gegeben. Laut Ausschussmitglied Roland Wernicke (Grüne) hat Landrat Jochen Hagt (CDU) zu diesem Thema im Kreistag den Kreistagsmitgliedern mitgeteilt, dass das den Kreistag, hier speziell die betroffenen Bergneustädter Kreistagsmitglieder, nichts angeht und er das entscheidet. Der Stadtrat und die Stadt Bergneustadt haben noch keine Antwort erhalten. Was ist das für ein unmögliches Verhalten???</p>
<p><strong>Straßenschäden B55 und Zebrastreifen</strong>: Zu diesen Themen hatten wir als UWG-Stadtratsfraktion schon im Herbst 2022 und im Frühjahr 2023 Anfragen gestellt. Beide Male hieß es, dass die Straßenmeisterei in Wiehl (Landesbetrieb Straßen NRW) diese Mängel schnellstens beheben wird. Jetzt sind wir ein Jahr weiter und es hat sich immer noch nichts getan. Die Zebrastreifen am neuen Aldi und beim Friseursalon Jockram verschwinden immer mehr, hier wird klar die Verkehrssicherungspflicht verletzt, und die Kölner Straße ist weiterhin in einem sehr schlechten Zustand, gerade in Richtung Derschlag. Als Fahrzeugfahrer versucht man den Schlaglöchern bzw. dem Flickenteppich auszuweichen, aber dies gestaltet sich zunehmend schwieriger. Diese Zustände sind nicht mehr tragbar. Wann wird endlich gehandelt??? Wir als UWG Bergneustadt werden hier nochmals nachhaken.</p>
<p>Der Lokalpatriot<br />
Jens-Holger Pütz</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/talpark-altstadt-kosten-duerfen-nicht-aus-dem-ruder-laufen/">Talpark/Altstadt: Kosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>UWG Bergneustadt hinterfragt Ungereimtheiten beim Talpark</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/uwg-bergneustadt-hinterfragt-ungereimtheiten-beim-talpark/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2023 21:11:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend der Bericht zur Stadtratssitzung: Zu Beginn der Sitzung gab es eine Schweigeminute des Stadtrates für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien. &#160; Zur Sitzung waren auch ein paar Bürger erschienen, aber zur Einwohnerfragestunde gab es keine Fragen. Vertretung in Organen von Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Stadt &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/uwg-bergneustadt-hinterfragt-ungereimtheiten-beim-talpark/">UWG Bergneustadt hinterfragt Ungereimtheiten beim Talpark</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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<div class="x1iyjqo2">
<p class="x78zum5 xdt5ytf xz62fqu x16ldp7u">Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
</div>
</div>
</div>
<p>nachfolgend der Bericht zur Stadtratssitzung:</p>
<p>Zu Beginn der Sitzung gab es eine Schweigeminute des Stadtrates für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Sitzung waren auch ein paar Bürger erschienen, aber zur <strong>Einwohnerfragestunde</strong> gab es keine Fragen.</p>
<p><strong>Vertretung in Organen von Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Stadt Bergneustadt beteiligt ist (§113 GO NRW), hier: Nachfolgeregelungen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Tanja Bonrath:</strong> In der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW ersetzt Holger Erhardt die ausgeschiedene Tanja Bonrath als stellvertretendes Mitglied und im Stiftungskuratorium der Sparkassen- und Bürgerstiftung für Bergneustadt wird Holger Erhardt ordentliches Mitglied. Der Stadtrat stimmt einstimmig zu.</p>
<p><strong>38. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren zur Aufstellung des BP 69 &#8211; Wiebusch:</strong> Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBI. I S. 1726) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind (Anlage 2, lfd. Nummern eins bis acht) und der Stadtrat stellt, unter der Berücksichtigung der unter 1. gefassten Einzelbeschlüsse, die 38. Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 &#8211; Wiebusch fest. Der Planer stellt die Punkte, unter anderem das der Leienbach eingebunden wird, vor. Diesen Punkten wird einstimmig zugestimmt.</p>
<p><strong>Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Erstellung eines Ausgleichsflächenkatasters:</strong> Die Grünen ziehen ihren Antrag bis zum Jahresende zunächst einmal zurück, da die Erstellung eines Katasters sehr aufwendig ist und die Verwaltung momentan kaum Personal zur Verfügung hat. Der Stadtrat stimmt der Absetzung des Antrages einstimmig zu.</p>
<p>Unter dem Punkt <strong>Mitteilungen</strong> gibt Bürgermeister Thul bekannt, dass die Haushaltsgenehmigung des Oberbergischen Kreises bereits vorliegt.</p>
<p class="x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs xtlvy1s x126k92a"><strong>Bauamtsleiter Andreas Wagner</strong> teilt mit, dass der Landesbetrieb momentan mit Ausbesserungsarbeiten der Kölner Straße/B55 beschäftigt ist und zwar zwischen Ortseingang Derschlag und Stadt und zwischen Bibelschule und Wiedenest. Der Landesbetrieb hat die Stadt nicht über die Maßnahmen informiert. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz merkt an, dass die <strong>notdürftig geflickten Stellen/Schlaglöcher zum Teil nach wenigen Tagen schon wieder offen sind und die Arbeit nicht gut gemacht worden ist.</strong> Des Weiteren bittet er Herrn Wagner noch darum, den abgesenkten Gullideckel in Höhe der Einmündung der Wiedeneststraße auf die Kölner Straße in Richtung Bergneustadt ausbessern zu lassen. Herr Wagner gibt dies weiter.</p>
<div></div>
<h3><strong>Anfrage der UWG-Fraktion betr. Parkplatz Talstraße/Talpark &#8211; Bäume und Hecke:</strong></h3>
<div></div>
<p>Zunächst nimmt Bürgermeister Matthias Thul Stellung zu der umfangreichen Anfrage der UWG Bergneustadt. Die Arbeiten am Talpark haben bei vielen, auch in der Verwaltung, für Verwirrung gesorgt. Es habe aber grundsätzlich eine umfangreiche Bürgerbeteiligung, unter anderem durch Bürgertreffen, stattgefunden. Wer in Bezug auf Punkt 1 der Anfrage nun die <strong>Wahrheit bzw. die Unwahrheit</strong> gesagt hat, könne er nicht sagen, er kann nur sagen, dass es keinen Ortstermin gegeben hat und das der Naturschutzbund (NaBu) aus seiner Sicht nach den Gesprächen dafür war. <strong>Daher sieht er insgesamt kein Versäumnis der Stadt.</strong> Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz fragt nach, wer vom NaBu dafür war, denn Wolfgang Scharf (Vorsitzender NaBu Bergneustadt) und Heinz Kowalski (Stellv. Vorsitzender NaBu Bergneustadt) haben im Pressebericht in der OVZ und im Oberbergischen Anzeiger vom 10. Februar 2023 der Darstellung der Stadt energisch widersprochen, dass der NaBu mit eingebunden war und dem zugestimmt hat. Des Weiteren können die führenden NaBu-Vertreter nicht verstehen, dass gesunde Bäume gefällt und später neue gepflanzt werden. Die leider entfernte Hecke zwischen Spielplatz und Talstraße sei obendrein eine ideale Abgrenzung gewesen, die die Kinder gut geschützt habe. Auch das die Naturholzkletterburg, die völlig intakt sei und gerne bespielt werde, beseitigt wird und für viel Geld eine neue Anlage an die selbe Stelle gestellt wird, kritisiert der NaBu. Die UWG sieht dies auch so. <strong>Bleibt also immer noch die ungeklärte Frage, wer denn nun die Wahrheit spricht. Auf Grund der Aussagen im Pressebericht des NaBu bleibt da nicht viel Spielraum</strong>.</p>
<div></div>
<div></div>
<h2>Bürgermeister greift UWG Bergneustadt an</h2>
<div></div>
<div></div>
<p>Weiter wirft Bürgermeister Matthias Thul unterschwellig der UWG vor, nicht zu den Treffen gekommen zu sein, aber hier jetzt diese Fragen zu stellen. Nur die CDU und SPD seien dabei gewesen , dafür erhält er <strong>&#8222;abgesprochenen&#8220;</strong> Applaus von CDU und SPD.</p>
<div dir="auto"></div>
<h2 dir="auto">UWG-Fraktionsvorsitzender kontert den Bürgermeister</h2>
<div dir="auto"></div>
<p><strong>Dieser &#8222;abgesprochene&#8220; Applaus ist zum Fremdschämen, meint unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz und reagiert auf den Vorwurf wie folgt: Herr Bürgermeister, ich halte ihre Aussage für dreist und zudem ist sie schlecht und nicht ausführlich recherchiert, denn sonst hätten sie festgestellt, dass die UWG sehr wohl auf so einigen Treffen mit dabei war, unter anderem sollten sie sich an ein Treffen aus dem Februar 2022 im Krawinkelsaal erinnern,</strong> <strong>wo wir <span style="color: #000000;">uns über das vollkommen bescheuerte Gendersprech beschwert haben. </span></strong><strong>Da man sicherlich nicht bei allen Treffen teilnehmen kann, ist der Stadtrat durchaus der richtige Ort für Fragen zu diesem Thema, auch wenn die Fragen wie in diesem Fall höchst unbequem für sie sind</strong>. <strong>Leider konnten immer noch nicht alle Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden.</strong></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">UWG: Beschwerde über vollkommen bescheuertes Gendersprech!!!</span></h3>
<p><span style="color: #0000ff;"><span style="color: #3366ff;">Unser F</span>raktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz und unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Sven Oliver Rüsche haben sich bei den Vorträgen über das ISEK-Projekt im Krawinkelsaal im Februar 2022 über das <strong>vollkommen bescheuerte Gendersprech</strong> beim Bürgermeister beschwert, weil es kaum möglich war, dem Vortrag vernünftig zu folgen</span> (Bürgermeister: Kann durchaus sein, weiß es aber nicht mehr genau, da es viele Treffen waren).</p>
<div dir="auto"></div>
<h2 dir="auto">Bäume angeblich schwer umzupflanzen</h2>
<div dir="auto"></div>
<p dir="auto">Zu Punkt 2 der Anfrage meint Bauamtsleiter Andreas Wagner, dass es schwierig sei Bäume umzupflanzen, denn laut Gartenamtsleiterkonferenz würden die Wurzeln beschädigt und die Bäume dann nicht mehr gut anwachsen. Hier stellt sich der UWG die Frage, ob dies so stimmt, denn wenn in Baumschulen Bäume gekauft werden, werden die Bäume ja auch ausgemacht und neu eingepflanzt und dort scheint es zu funktionieren. Weiter meint Herr Wagner, dass im oberen Teil des Stadtparks auch noch Bäume gefällt werden und später neu gepflanzt. Man werde sich dies aber noch einmal genau anschauen. <strong>Unter ökonomischen Gesichtspunkten gibt der Bürgermeister dem Fraktionsvorsitzenden Jens-Holger Pütz recht, dass es eigentlich keinen Sinn macht Bäume zu fällen und dann wieder neu zu pflanzen. </strong></p>
<div dir="auto"></div>
<h2 dir="auto">Fehlplanung!!!</h2>
<div dir="auto"></div>
<p dir="auto">Unter Punkt 3 der Anfrage, ob denn der Bürgersteig verlegt werde, antwortet Herr Wagner mit einem klaren NEIN. Daher ist es aus Sicht der UWG umso unverständlicher, warum die bestehende Hecke abgemacht wurde und später wieder neu gespflanzt werden soll. Warum wurden die Planungen nicht weiter nach innen verschoben, dann hätte der neue Weg vor die damals noch bestehende Hecke gepasst. <strong>Aus Sicht unseres Fraktionsvorsitzenden Jens-Holger Pütz ist hier von einer Fehlplanung bzw. einem Schildbürgerstreich zu sprechen. </strong></p>
<div dir="auto"></div>
<h2 dir="auto">Obwohl der Baum krank ist, bleibt er stehen</h2>
<div dir="auto"></div>
<p>Zu Punkt 4 der Anfrage, warum der kranke Baum aus Sicherheitsgründen nicht gefällt wird, meint Herr Wagner, dass der Baumsachverständige den Baum alle 3 Monate begutachtet. Der Baum sei zwar krank, aber er müsse noch nicht gefällt werden. Die Verantwortung bzw. Haftung dafür das nichts passiert, übernimmt nach Aussage von Herrn Wagner der Bürgermeister, der Baumsachverständige und er selbst. <strong>Dann wollen wir mal hoffen, dass nichts passiert.</strong></p>
<div class="" dir="auto">
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<div class="x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs xtlvy1s x126k92a">
<div dir="auto">Euer Lokalpatriot</div>
<div dir="auto">Jens-Holger Pütz</div>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/uwg-bergneustadt-hinterfragt-ungereimtheiten-beim-talpark/">UWG Bergneustadt hinterfragt Ungereimtheiten beim Talpark</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Anfrage zum Stadtrat</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/anfrage-zum-stadtrat-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2023 14:42:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bergneustadt]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.uwg-bergneustadt.de/?p=1615</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anfrage für den Stadtrat Bergneustadt am 22.2.2023 der UWG Fraktion bezüglich Talstrasse (Baumfällungen / Hecke).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/anfrage-zum-stadtrat-2/">Anfrage zum Stadtrat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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<p data-block="true" data-editor="dl61h" data-offset-key="1qvh6-0-0"><span data-offset-key="1qvh6-0-0">Nachdem</span><span data-offset-key="1qvh6-1-0"> wir bereits im letzten Stadtrat u.a. bezüglich den Fällungen und Rodungen der Bäume und Hecke eine Anfrage gestellt hatten, die zu kontroversen Diskussionen führte, und uns die Verwaltung im Nachgang versicherte, dass dies alles mit dem Naturschutzbund besprochen und abgestimmt sei, scheint es nach dem Pressebericht des Naturschutzbundes neue Fragen zu geben, da dieser eine Abstimmung mit der Verwaltung verneint. Daher unsere weitere Anfrage zu diesem Thema für den nächsten Stadtrat.</span></p>
<p data-block="true" data-editor="dl61h" data-offset-key="1qvh6-0-0">LINK: <a href="https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/bergneustadt/bergneustadt-naturschuetzer-kritisieren-baumfaellungen-im-talpark-442069" target="_blank" rel="noopener">OVZ Bericht vom 9.2.2023 von Florian Sauer</a><br />
<em>(leider hinter einer Paywall versteckt &#8211; interessierte Bürger ohne Abo können diesen Bericht gerne beim nächsten UWG Bürgerstammtisch lesen)</em></p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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