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	<title>Schülerbeförderung - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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	<description>UWG Stadtratsfraktion - Stadtrat Bergneustadt</description>
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	<title>Schülerbeförderung - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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		<title>Bürgermeister Matthias Thul mit haltlosem Vorwurf gegen die UWG Bergneustadt</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/buergermeister-matthias-thul-mit-haltlosem-vorwurf-gegen-die-uwg-bergneustadt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2024 15:58:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[andere Ärztemodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztesituation]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgermeister Matthias Thul]]></category>
		<category><![CDATA[Haltlose Vorwürfe des Bürgermeisters]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zum heutigen Stadtrat: Zu Beginn der Sitzung wird Walter Jordan alias Ali Ben Juffi für seine Verdienste rund ums Heimatmuseum, als Standesbeamter und für verschiedene andere Bereiche innerhalb unserer Stadt vom Bürgermeister und dem Stadtrat geehrt. Er wird in diesem Moment zum Ehrenbürger ernannt. Janina Wortmann wird &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/buergermeister-matthias-thul-mit-haltlosem-vorwurf-gegen-die-uwg-bergneustadt/">Bürgermeister Matthias Thul mit haltlosem Vorwurf gegen die UWG Bergneustadt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zum heutigen Stadtrat:</p>
<p>Zu Beginn der Sitzung wird <strong>Walter Jordan alias Ali Ben Juffi</strong> für seine Verdienste rund ums Heimatmuseum, als Standesbeamter und für verschiedene andere Bereiche innerhalb unserer Stadt vom Bürgermeister und dem Stadtrat geehrt. Er wird in diesem Moment zum <strong>Ehrenbürger</strong> ernannt.</p>
<p><strong>Janina Wortmann</strong> wird einstimmig zur <strong>Kämmerin</strong> und zur weiteren Vertreterin des Bürgermeisters bestellt. Der bisherige Kämmerer Bernd Knabe wird sich in kürze in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.</p>
<p><strong>Satzung</strong> über das Führen und die Verwendung des Wappens und des Wappenzeichens der Stadt Bergneustadt: Es werden ein paar Änderungen vorgenommen, unter anderem wird es den politischen Wählergruppen und Parteien erlaubt, dass Wappen offiziell zu Nutzen. Der Beschluß fällt einstimmig.</p>
<p><strong>Schülerbeförderung</strong><br />
Entscheidung des Schulträgers über die wirtschaftlichste Beförderung und Festsetzung der Eigenanteile Beschlussvorschlag: 1. Gem. § 3 und § 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schülerfahrkostenverordnung &#8211; SchfkVO) beschließt der Rat der Stadt Bergneustadt, dass die wirtschaftlichste Beförderung für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen der Stadt Bergneustadt im Schuljahr 2024/2025 die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Form des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg angebotenen DeutschlandTickets ist. 2. Nach § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 3 SchfkVO werden für die weiterführenden Schulen der Stadt Bergneustadt für die über den Schulweg hinausgehende Nutzung des neuen DeutschlandTickets die folgenden Eigenanteile pro Monat festgesetzt:</p>
<p><span style="color: #0000ff;">Grundschule</span><br />
Erstes, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie<br />
Standortkategorie 1 &#8211; 11,20 EUR<br />
Standortkategorie 2 &#8211; 5,60 EUR</p>
<p>Zweites, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie<br />
Standortkategorie 1 &#8211; 5,60 EUR<br />
Standortkategorie 2 &#8211; 2,80 EUR</p>
<p><span style="color: #0000ff;">weiterführende Schulen</span><br />
Erstes, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie<br />
Standortkategorie 1 &#8211; 14,00 EUR<br />
Standortkategorie 2 &#8211; 7,00 EUR</p>
<p>Zweites, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie<br />
Standortkategorie 1 &#8211; 7,00 EUR<br />
Standortkategorie 2 &#8211; 3,50 EUR</p>
<p>Drittes und jedes weitere nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 0,00 EUR. Freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 0,00 EUR. Weitergehende Entlastungen vom Eigenanteil werden nicht gewährt.</p>
<p>Die zu erhebenden Eigenanteile (Ziffer 2) werden von dem zu beauftragenden Verkehrsunternehmen eingezogen. Für diese Leistung zahlt der Schulträger einen Betrag von 1,00 € netto pro Monat und pro Ticket, das im Rahmen dieser Vereinbarung ausgegeben wird.</p>
<p>Der finanzielle Mehraufwand für nicht-freifahrberechtigte Schüler in Höhe von monatlich 13,30 Euro wird durch die Erziehungsberechtigte übernommen.</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzungsvereinbarung zur Weiterführung des DeutschlandTickets mit der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) zu treffen.<br />
Die vorgenannten Beschlüsse verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn die Ergänzungsvereinbarung (Ziffer 5) nicht bis spätestens 4 Monate vor Ende eines Schuljahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.</p>
<p><strong>Der Stadtrat stimmt dem Beschlußvorschlag einstimmig zu.</strong></p>
<p><strong>Antrag der SPD-Fraktion</strong> betr. Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums mit kommunaler Beteiligung</p>
<p>Eine Arbeitsgruppe des Stadtrates hat sich in den vergangenen gut zwei Jahren eingehend mit dem Thema &#8222;ärztliche Versorgung in Bergneustadt&#8220; befasst. Es wurde eingehend mit ortansässigen Ärzten und Experten gesprochen und diskutiert. Großes Problem bei diesem für unsere Stadt überaus wichtigen Thema ist die Kassenärztliches Vereinigung, die sich bei der ärztlichen Versorgung querstellt und nichts macht. Der Oberbergische Kreis will mit 49% beim MVZ einsteigen. Es folgen weitere Wortmeldungen, unter anderem sagt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Sven Oliver Rüsche, dass er beim Lesen des Antrages zunächst gedacht hat, dann haben wir ein Gebäude mit vielen Patienten, aber ohne Ärzte. Eine Abstimmung heute kommt viel zu früh, daher ist es besser diesen Antrag in den Sozialausschuß zu verschieben um dort Experten einzuladen, die zu diesem Thema und anderen Möglichkeiten berichten, um dann zu diskutieren. Dann kann man auch abstimmen. Für Ärzte, die sich an einem Ort ansiedeln möchten, spielen Faktoren wie Schulen, Kita-Plätze, Bevölkerungsstruktur (Verhältnis Privat- zu Kassenpatienten), Bauplätze, Gastronomie, usw. eine sehr wichtige Rolle.</p>
<p><strong>Der Antrag wird einstimmig in den Sozialausschuß verschoben, um dort zu beraten.</strong></p>
<p><strong>Mitteilungen</strong></p>
<p><strong>Jahresabschluss</strong> der Stadt Bergneustadt zum 31.12.2023: Das Jahr schließt mit einem plus von 2,1 Millionen EUR ab.</p>
<p><strong>Informationen zu fiktiven Hebesteuersätzen in NRW:</strong> Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat kurz ein paar Informationen zu den fiktiven Hebesteuersätzen im Zusammenhang mit der Grundsteuerberechnung 2025. Sollte die Stadt das gleiche Steueraufkommen erreichen wollen wie bisher, müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 1247%punkte angehoben werden. Dies kann durch Einsparungen in anderen Bereichen und durch die Veränderung von anderen Faktoren verhindert werden.</p>
<p><strong>Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 30 GO NRW</strong><br />
Hier spricht Bürgermeister Matthias Thul die letzte Bau- und Planungsausschusssitzung vom 3. Juni 2024 an:<br />
Dort wurde im nichtöffentlichen Teil über das Thema &#8222;Windräder/Windparks&#8220; gesprochen. Zwei Stadtratsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen haben ihn gefragt, warum das Thema im nichtöffentlichen Teil sei, was er als seltsam empfand. Er meinte, dass die Investoren nicht genannt werden dürften. Am nächsten Morgen nach der Sitzung sei er sehr früh von einer Bürgerin auf das Thema &#8222;Windparks/Windräder&#8220; angesprochen worden, was ihn sehr verwunderte. Daraus folgerte er für sich, dass einer aus dem nichtöffentlichen Teil erzählt haben musste. Die gleiche Bürgerin hatte ihn schon eine Woche vor dem Bau- und Planungsausschuss angesprochen und gefragt, ob in Bergneustadt Windräder bzw. Windparks geplant seien. Diese Frage hat der Bürgermeister mit &#8222;Nein, dass wüsste ich nicht&#8220; verneint. Diese Bürgerin bezeichnet ihn seitdem als Lügner. Das, so der Bürgermeister, findet er nicht in Ordnung. Laut GO NRW können Stadtratsmitglieder in einem solchen Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 250 EUR belegt werden und dies wird er in Zukunft anwenden.<span style="color: #ff0000;"> In dem vorliegenden Fall könne er dies nicht tun, da er nicht beweisen könne, wer es war, aber er vermutet das es bestimmt ein &#8222;Parteimitglied der UWG Bergneustadt&#8220; war.</span></p>
<p><strong>Zu dieser ungeheuerlichen und unverschämten Aussage nimmt unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz wie folgt Stellung:</strong></p>
<p>So, jetzt hat der Bürgermeister das ach so geheime Thema „Windparks/Windräder“ aus dem nichtöffentlichen Teil des Bau- und Planungsausschusses im Stadtrat selbst öffentlich gemacht. Aber davon einmal abgesehen, das Thema wurde in den vergangenen gut zwei Jahren mehrmals in Ausschüssen angesprochen, auch im öffentlichen Teil. In einem Gutachten wurde damals festgestellt, dass es in Bergneustadt keine geeigneten Flächen für Windkraft gibt. Leider wurden die Gesetze in der Zwischenzeit so verändert, dass es auch mit sehr hohen Windrädern und geringeren Abstandsflächen zur Wohnbebauung möglich ist, auf Kosten der Gesundheit der Bürger und auf Kosten des Tier- und Naturschutzes, Windräder aufzustellen. Die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger sind leider sehr begrenzt. CDU, SPD, FDP und Grüne treiben hier ein böses Spiel mit den Bürgern. Die Bürger können sehr wohl selber eins und eins zusammenrechnen, in welchen Gebieten es sich in unserer Stadt lohnen könnte, Windräder aufzustellen. Dazu braucht es keiner Geheimnistuerei. Oder denkt der Bürgermeister, dass unsere Bürger nicht soweit denken? Uns stellt sich die Frage, wo hier überhaupt ein Geheimnisverrat vorliegen soll, denn das Thema „Windparks/Windräder“ ist schon seit geraumer Zeit in Bergneustadt öffentlich, dass kann auf unseren Seiten und auch in der Presse nachgelesen werden. Von Investoren und Bürgern, die gegebenenfalls verkaufen möchten, ist nie die Rede gewesen.</p>
<p><strong>Es stellen sich folgende Fragen:</strong></p>
<p>Warum macht der Bürgermeister hier also so ein Fass auf?</p>
<p>Soll hier ein politischer Wettbewerber schlecht gemacht werden, weil er zu stark wird und ist?</p>
<p>In der Vergangenheit wurden schon viel wichtigere Dinge aus nichtöffentlichen Teilen von Sitzungen ausgeplaudert, warum hat der Bürgermeister da nichts gesagt?</p>
<p>Warum beschuldigt der Bürgermeister die UWG, obwohl er weiß, dass wir die Dinge immer offen ansprechen und beim Namen nennen?</p>
<p>Warum beschuldigt der Bürgermeister die UWG, obwohl er selber sagt, dass er nicht beweisen kann, wer gegebenenfalls etwas gesagt hat?</p>
<p>Wir als UWG Bergneustadt haben in keiner Weise über den nichtöffentlichen Teil in der Öffentlichkeit berichtet und weisen den Vorwurf des Bürgermeisters entschieden zurück und erwarten, dass sich der Bürgermeister für seine ungeheuerliche Aussage/Entgleisung entschuldigt.</p>
<p><strong>Anfragen</strong></p>
<p>Die<strong> UWG Bergneustadt</strong> hat zur heutigen Sitzung eine Anfrage zum Thema Grundsteuerberechnung ab 2025 eingereicht. Dieses Thema muss aus unserer Sicht jetzt schon angesprochen werden um zu vermeiden, dass es ab 1. Januar 2025 zu Kostensteigerungen für die Bürger kommt. Bürgermeister Matthias Thul kann momentan noch nicht konkret auf die Anfrage antworten, da ihm noch zu wenig Zahlen vorliegen. Letztendlich wird die Verwaltung zu gegebener Zeit einen Vorschlag machen, mit dem sich der Stadtrat beschäftigen und dann zu einer Entscheidung kommen wird. Standardmusterbescheide zu erstellen sei schwierig, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Die UWG Bergneustadt bleibt hier für die Bürger am Ball.</p>
<p><strong>Stadtverordneter Gauer (CDU)</strong> hat wegen dem Stand seines Antrages bezüglich eines gemeinsamen Müllkonzeptes an der Aggertalsperre mit der Stadt Gummersbach nachgefragt. Laut Bürgermeister Thul hat der Stadtrat in Gummersbach dieses Thema schon behandelt und will es in social media und mit Plakaten/Schildern bekanntmachen. Auch seien Müllsammelaktionen geplant. Thul findet die Vorarbeit gut und wir können die Vorarbeit jetzt für uns nutzen.</p>
<p>Euer Lokalpatriot<br />
Jens-Holger Pütz</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Tempo 30 Thema im Stadtrat</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/tempo-30-thema-im-stadtrat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Aug 2023 14:38:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bürger für Bürger]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerlich-Konservativ]]></category>
		<category><![CDATA[CDU nicht mehr konservativ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zur Stadtratssitzung: 18.00 Uhr Stadtrat Bebauungsplan Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die &#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zur Stadtratssitzung:</p>
<p>18.00 Uhr Stadtrat</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben</strong>, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Der Stadtrat beschließt bei einer Enthaltung (Jens-Holger Pütz) die Anregungen aufzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben aufzustellen. Der BP Nr. 71 &#8211; Im Stadtgraben wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der nächsten Folge des Amtsblatts Bergneustadt im Blick bekanntgemacht.</p>
<p><strong>Gesamtabschluss zum 31.12.2022 &#8211; größenabhängige Befreiung nach § 116a GO NRW</strong>: Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen des § 116a Absatz 1 GO NRW vorliegen und die Stadt somit von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtbeschlusses zum 31.12.2022 befreit ist.</p>
<p><strong>Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Entlastung des Bürgermeisters</strong>: Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass der örtlich geprüfte und vom Rechnungsprüfungsausschuss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt wurde, des Weiteren wird empfohlen, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss vorbehaltlos die Entlastung zu erteilen. Der Jahresgewinn für 2022 betrug 3.539.315,84 EUR und wird in die Ausgleichsrücklage gebucht.</p>
<p><strong>Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Wasserwerks, Gewinnverwendungsbeschluss und Entlastung des Betriebsausschusses</strong>: Der vom Betriebsleiter aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschafft/Steuerberatungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH, Reichshof, geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2022 (Bericht vom 26. Mai 2023) sowie der dazugehörige Lagebericht werden gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt und dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt. Das Wirtschaftsjahr 2022 des Wasserwerks Bergneustadt schließt mit einem Jahresgewinn von 131.492,25 EUR ab und wird an den Haushalt der Stadt Bergneustadt abgeführt. Der Stadtrat stimmt dem zu. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz findet es bedauerlich, dass die Gewinne des Ausschusses schon seit Jahren immer an den Haushalt abgeführt werden. Hier sollte man einmal überlegen, ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt.</p>
<p><strong>Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2024</strong> 20. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und Satzung über den Kostenersatz zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bergneustadt vom 12. Dezember 2001: Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen die Variante 1 der vorgelegten Gebührenbedarfsrechnungen für 2024:</p>
<p>Grundgebühr Wasserzähler:<br />
bis 5 cbm 12,60 EUR/Monat<br />
7 &#8211; 12 cbm 21,50 EUR/Monat<br />
20 cbm 25,00 EUR/Monat<br />
50 mm Großwasserzähler 43,60 EUR/Monat<br />
80 mm Großwasserzähler 54,40 EUR/Monat<br />
100 mm Großwasserzähler 62,00 EUR/Monat<br />
150 mm Großwasserzähler 85,20 EUR/Monat<br />
50 mm Verbundzähler 95,80 EUR/Monat<br />
80 mm Verbundzähler 117,60 EUR/Monat<br />
100 mm Verbundzähler 151,40 EUR/Monat<br />
150 mm Verbundzähler 185,90 EUR/Monat</p>
<p>Die Gebühr für die Unterzähler beträgt 5,00 EUR/Monat. Die Verbrauchsgebühr pro cbm beträgt 1,95 EUR.</p>
<p><strong>Schülerbeförderung, hier: Entscheidung des Schulträgers über die wirtschaftlichste Beförderung und Festsetzung der Eigenanteile</strong>: Gemäß § 3 und § 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land NRW (Schülerfahrkostenverordnung &#8211; SchfkVO) beschließt der Stadtrat, dass die wirtschaftlichste Beförderung für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/2024 die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Form des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg angebotenen DeutschlandTickets ist.<br />
Optional: Nach § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW (SchulGNRW) i.V.m. § 2 Abs. 3 SchfkVO werden für die weiterführenden Schulen der Stadt Bergneustadt für die über den Schulweg hinausgehende Nutzung des neuen DeutschlandTickets die folgenden Eigenanteile pro Monat festgesetzt:</p>
<p><em>Grundschulen:</em><br />
erstes freifahrberechtigtes Kind einer Familie 11,20 EUR / 5,60 EUR<br />
zweites freifahrberechtigtes Kind einer Familie 5,60 EUR / 2,80 EUR<br />
drittes und jedes weitere Kind einer Familie 0,00 EUR<br />
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR</p>
<p><em>weiterführende Schulen:</em><br />
erstes, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 14,00 EUR / 7,00 EUR<br />
zweites, nicht volljähriges, freifahrberechtigtes Kind einer Familie 7,00 EUR / 3,50 EUR<br />
drittes und jedes weitere nicht volljähriges und freifahrberechtigtes Kind einer Familie 0,00 EUR<br />
freifahrberechtigter Schüler mit Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00 EUR</p>
<p>Weitergehende Entlastungen vom Eigenanteil werden nicht gewährt.</p>
<p>Optional: Die zu erhebenden Eigenanteile unter Ziffer 2 werden von dem zu beauftragenden Verkehrsunternehmen eingezogen. Für diese Leistung zahlt der Schulträger einen Betrag von 1,00 EUR netto pro Monat und pro Ticket, das im Rahmen dieser Vereinbarung ausgegeben wird.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zur Einführung und Umsetzung des DeutschlandTickets mit der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) zu treffen.</p>
<p>Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Tarifbestimmungen des VRS vom Zeitpunkt der Beschlussfassung bis zum Beginn des neuen Schuljahres unverändert fortbestehen und vorbehaltlich des Mehrheitsbeschlusses (Ziffern 2 und 3) der Konferenz der Bürgermeister des Oberbergischen Kreises im September 2023.</p>
<p>Die schulpflichtigen Kinder erhalten für eine geringe Zuzahlung das DeutschlandTicket. Wir haben in Bergneustadt 258 Selbstzahler. Die Mehrheit der Bürgermeister scheint wohl für das Modell 3b zu sein. Der Stadtrat stimmt einstimmig dafür, dass der Bürgermeister ermächtigt wird sich in der Bürgermeisterrunde der Mehrheit anzuschließen.</p>
<p>Der Zuschuss zur Schülerbeförderung ist laut Bürgermeister Thul nur noch für 2023/2024 gesichert, dass 49 EUR DeutschlandTicket auf Bundesebene ist ein Schlag ins Kontor der Schülerbeförderung. Die Kosten sind nicht gedeckt.</p>
<p><strong>Bestattungswesen, Gebührenbedarfsrechnung 2024</strong>: Die Gebühren bleiben gleich. Bei Gegenstimmen der UWG Bergneustadt werden die Bestattungsgebühren für 2024 beschlossen. Die UWG Bergneustadt stimmt trotzdem dagegen, da die Gebühren generell zu hoch sind. Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz hat in der Vergangenheit wiederholt vorgeschlagen, dass man sich zusammensetzt und über eine faire Gebührenordnung spricht. In anderen Gemeinden liegen die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.</p>
<p><strong>Straßenreinigung, Gebührenbedarfsrechnung2024</strong>: Die Gebühren werden leicht sinken:</p>
<p>Kehrdienstgebühren<br />
Anliegerstraßen 1,03 EUR<br />
Innerörtliche Straßen 0,88 EUR/m bei 2wöchiger Reinigung<br />
Innerörtliche Straßen 1,76 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung<br />
Überörtliche Straßen 0,72 EUR/m bei zweiwöchiger Reinigung<br />
Überörtliche Straßen 1,44 EUR/m bei wöchentlicher Reinigung<br />
Gehwege 1,64 EUR</p>
<p>Winterdienstgebühren<br />
Anliegerstraßen 0,95 EUR<br />
Innerörtliche Straßen 0,81 EUR<br />
Überörtliche Straßen 0,67 EUR</p>
<p>Die Verwaltungskosten steigen dagegen gegenüber 2022 um 11,75%. Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen der UWG Bergneustadt einstimmig, die Gebührenordnung für 2024 zu beschließen.</p>
<p><strong>Abwasserbeseitigung, Gebührenbedarfsrechnung 2024</strong>: Die Gebühren für 2024 sind unter anderem:</p>
<p>Schmutzwassergebühren<br />
Vollanschlussgebühr je Kubikmeter 4,11 EUR (2023 3,80 EUR)<br />
Vollanschlussgebühr für Verbandsmitglieder 2,04 EUR (2023 1,74 EUR)</p>
<p>Niederschlagswassergebühren 0,88 EUR (2023 0,92 EUR)</p>
<p>Der Stadtrat beschließt bei Enthaltungen der UWG Bergneustadt einstimmig die Gebührenbedarfsrechnung für 2024.</p>
<p><strong>Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Bergneustadt</strong>: Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, sowie den Aufbau eines Klimaschutzcontrollings. Die Handlungsfelder, auf denen die Schwerpunkte der ausgearbeiteten Maßnahmen basieren, setzen sich aus den Bereichen Kommunale Verwaltung, Mobilität, Wirtschaft, Energieversorgung, Bauen&amp;Sarnieren und Nachhaltigkeit zusammen. Ergänzt wird das Ganze mit dem siebten Handlungsfeld &#8222;Strukturen für den Klimaschutz &amp; übergeordnete Klimaschutzmanagementtätigkeiten&#8220;.<em><strong> Jens-Holger Pütz merkt kritisch an, dass ein übertriebener Klimaschutz nicht zum Nachteil für die Natur führen darf. Für ihn geht Tier- und Naturschutz vor großen Windpark- und Solarparkflächen. Darauf muss geachtet werde</strong></em>n.</p>
<p><strong>Antrag der SPD-Fraktion betr. Einrichtung eines modernen Experimentierraums an der Realschule:</strong> Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit der Realschule wird ein Konzept zur Umgestaltung des Hörsaals (Raum 118) in der Realschule zu einem modernen Fachraum für die Naturwissenschaften (Experimentierraum) zu entwickeln. Hierzu werden Angebot eingeholt und dem Schulausschuss und anschließend dem Stadtrat vorgelegt. Die UWG Bergneustadt unterstützt diesen Antrag, da es wichtig ist, für unsere Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine gute Bildung zu schaffen. Der Stadtrat stimmt dem Antrag einstimmig zu.</p>
<p><strong>Antrag der SPD-Fraktion betr. Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 in Innenstadtbereichen:</strong> Es sollen die Bereiche in Bergneustadt ab Einfahrt in die Wilhelmstraße bis Höhe St. Stephanus und in Wiedenest ab Einfahrt Sülemicker Straße bis zur Einfahrt Bahnhofstraße zu Tempo 30 Bereichen werden. Vor einer ganztägigen Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist vorrangig die Einrichtung der genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Tageszeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu prüfen.</p>
<p><em>Hierzu entsteht eine lebhafte, kontroverse, emotionale und bisweilen lautstarke Diskussion, bei der Jens-Holger Pütz (UWG Bergneustadt) und Axel Krieger (Grüne) auf Grund sehr unterschiedlicher Vorstellungen sehr lautstark aneinandergeraten. Nach der Sitzung geht Jens-Holger Pütz auf Axel Krieger zu und die beiden Kontrahenten sprechen sich aus.</em></p>
<p>Die CDU (oder besser Grüne light) gehen noch über den Antrag der SPD hinaus. Reinhard Schulte, CDU-Fraktionsvorsitzender, schlägt für die CDU ein ganztägiges Tempo 30 auf der gesamten Kölner Straße im Bergneustädter Stadtgebiet vor. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Daniel Grütz, kann sein Glück kaum fassen, dass die CDU den SPD-Antrag noch erweitern möchte. Grüne und FDP stehen auch hinter diesem Vorschlag.</p>
<p>Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz und unser stellv. Fraktionsvorsitzender Sven Oliver Rüsche schlagen in ihren Wortbeiträgen für die UWG Bergneustadt vor und beantragen, dass Zebrastreifen, stare Blitzkästen und ein zeitliche beschränktes Tempo 30 (zum Beispiel 7.00 &#8211; 17.00 Uhr) auf einem Teilbereich in Wiedenest überprüft werden. Zur Entscheidungsfindung sollen Verkehrszählungen und Unfallstatistiken mit herangezogen werden. Auch mobile Überprüfungen müssen an hochfrequentierten Stellen häufiger stattfinden, um gegen notorische Raser vorzugehen. Die FWGB sieht dies sehr ähnlich wie die UWG Bergneustadt. Des Weiteren beantragt die UWG Bergneustadt ein LKW-Durchfahrtverbot. Ausgenommen sind selbstverständlich LKW, die Waren für Bergneustädter bringen bzw. abholen. Damit soll die Abkürzungsstrecke von der Bergneustädter-Autobahnausfahrt durch Bergneustadt bis zur Autobahnauffahrt Meinerzhagen unterbunden und für die Bürger sicherer werden. Auch würden dadurch die Lärmbelästigungen und die Abgaswerte sinken. Ein ganztägiges Tempo 30 auf der ganzen Kölner Straße, wie von CDU, SPD, Grünen und FDP vorgeschlagen, sieht die UWG Bergneustadt kritisch. Man soll nicht willkürlich in den Verkehr eingreifen, sondern idealerweise vorher die tatsächlich gefährlichen Stellen erfassen und dementsprechend Handeln.</p>
<p>Nach einer von Bürgermeister Matthias Thul vorgeschlagenen Sitzungsunterbrechung wird im Stadtrat abgestimmt:</p>
<p>Der Antrag der UWG Bergneustadt, wie oben beschrieben, wird wie folgt abgestimmt: 4 Ja (UWG, Heike Schmid CDU), 1 Enthaltung und 27 Nein. Damit wird es auch zunächst einmal keine Überprüfung eines LKW-Durchfahrtverborts geben. Wir als UWG Bergneustadt werden dies erneut beantragen.</p>
<p>Der Antrag von SPD, CDU, Grünen und FDP, ein ganztägiges Tempo 30 von der Waschstraße Waschbär bis zur Star-Tankstelle und vom Orteingang Wiedenst bis Ortausgang, wird wie folgt abgestimmt:</p>
<p>24 Ja (SPD, Grüne, FDP und CDU bis auf zwei Stadtratsmitglieder, 7 Nein (UWG, FWGB, Thomas Gothe CDU, Sascha Maiworm CDU und H.H.,Mertens) und 1 Enthaltung.</p>
<p><strong>Anfrage der CDU Bergneustadt:</strong> Seit dem Kompromiss zum Standort Moschee und der Entscheidung für das Gwerbegebiet Dreiort ist geraume Zeit vergangen und Bürgerinnen und Bürger aus der Mehrheitsgesellschaft und muslimischen Gemeinde fragen, wie es nun weitergeht. Reinhard Schulte (CDU-Fraktionsvorsitzender) bittet daher den Bürgermeister den Stand der Entwicklung des Gewerbegebietes Dreiort sowie einen groben Zeitplan für die Erschließung bis zum möglichen Baubeginn schriftlich in einfachen Worten darzulegen. Die geplante Aufteilung der Flächen, insbesondere für Moschee und Parkplätze, bitte ich beizufügen. Bürgermeister Matthias Thul antwortet wie folgt: Momentan kann ich noch nichts zum zeitlichen Ablauf bezüglich der Erschließung und des Baubeginns sagen. Daher gibt es auch noch keine Aufteilung von Flächen. Es ist schon merkwürdig, dass eine CDU den Neubau einer DitibMoschee in Bergneustadt als historischen Kompromiss feiert.</p>
<p><strong>Anfrage der UWG Bergneustadt zum ehemaligen Aldi-Standort in der Henneweide:</strong> Bürgermeister Matthias Thul nahm kurz Stellung zu unserer Anfrage: Es gibt wohl ernsthafte Interessenten, die an diesem Standort etwas machen wollen. Sie möchten aber noch nicht genannt werden. Jens-Holger Pütz hakt nach und will vom Bürgermeister wissen, was diese ernsthaften Interessenten denn dort anbieten wollen bzw. aus welcher Branche sie kommen. Der Bürgermeister meint, dass er auch das nicht sagen darf. Da bin ich ja mal gespannt, ob und wie es weitergeht, so Jens-Holger Pütz. Aus meiner Sicht sehr unbefriedigend für die Bürger. Wir werden hier aber auf jeden Fall am Ball bleiben und euch über Neuigkeiten informieren. CDU, SPD, FDP und Grünen scheint es egal zu sein, was dort passiert. War es ja damals schon bei deren Entscheidung pro Aldi in der sogenannten neuen (häßlichen Betonklotz) Mitte. Es hätte allen klar sein müssen, auch dem Altbürgermeister Holberg, dass der Aldi in der Henneweide dann schließt. Entweder sie waren alle zu naiv um die Lage zu überblicken und/oder es war ihnen egal. <strong>Nur die UWG Bergneustadt war gegen einen Aldi in der sogenannten neuen Mitte und für den Verbleib des Aldi in der Henneweide. Die Bürger leiden unter der Schließung.</strong></p>
<p>Der Lokalpatriot<br />
Jens-Holger Pütz</p>
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		<title>Schulausschusssitzung &#8211; Schülerzahlen an Bergneustädter Schulen</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/schulausschusssitzung-schuelerzahlen-an-bergneustaedter-schulen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 12:53:59 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="xdj266r x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs x126k92a">
<div dir="auto"><strong>Antrag der SPD-Fraktion betr. umgehende Freischaltung von WLAN für Schüler:</strong> Dieser Antrag wurde bereits im Februar 2022 gestellt und verabschiedet, allerdings verläuft die Umsetzung schleppend. Die Firma Paradise ist damit beauftragt unter anderem Firewalls zu installieren, damit die Schüler mit ihren eigenen Smartphones, Tabletts und Laptops in der Schule arbeiten können. Die Tablets der Schulen sollen ebenfalls eingebunden werden. Der Ausschuss hält die Verwaltung dazu an, sich bei den beauftragten Firmen zu erkundigen, wie viel Zeit die Umsetzung des Vorhabens noch in Anspruch nimmt. Das Ergebnis wird dem Protokoll beigefügt.</div>
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<div dir="auto"><strong>Schülerbeförderung zu Bergneustädter Schulen:</strong> Die Anzahl der Schüleranmeldungen aus der Gemeinde Reichshof an den Bergneustädter Schulen ist in den letzten Jahren rückläufig. Die Anmeldezahlen für das Wüllenweber Gymnasium lagen in 2021 bei 132 Schülern und in 2022 bei 85 Schülern. Aktuell sind erst fünf Schüler für das kommende Schuljahr dort angemeldet. Die Realschule Bergneustadt hat ähnliche Probleme. Die Verwaltung und die Politik gehen davon aus, dass dies an den sehr schlechten Busverbindungen zwischen Reichshof und Bergneustadt zu gewissen Tageszeiten liegt. Die Schüler aus Reichshof, die bis in den späten Nachmittag Schule haben, sind mit dem Bus teilweise eine Stunde oder länger unterwegs, um nach Hause zu kommen. Das geht aus unserer Sicht gar nicht. Die Gesamtschule Reichshof in Eckenhagen geht schon seit vielen Jahren einen anderen Weg und hat für die Schüler aus Bergneustadt einen kostenlosen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dabei werden die Bergneustädter Schüler an verschiedenen Haltestellen in Bergneustadt abgeholt, teilweise sogar zu Hause. Die Bergneustädter Verwaltung wird vom Schulausschuss einstimmig beauftragt mit der Verwaltung in Reichshof Kontakt aufzunehmen, um über folgende Themen zu sprechen:</div>
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<div dir="auto">&#8222;Entwicklung der Schülerzahlen&#8220;</div>
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<div dir="auto">&#8222;Anmeldeverhalten der Eltern und ihrer Kinder&#8220;</div>
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<div dir="auto">&#8222;Analyse erstellen wie viel Schüler von Reichshof nach Bergneustadt fahren und umgekehrt&#8220;</div>
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<div dir="auto">&#8222;Den Schülerspezialverkehr&#8220;</div>
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<div dir="auto"><strong>Die Bergneustädter Verwaltung</strong> wird in der nächsten Sitzung über die Ergebnisse berichten. Gegebenenfalls müssen wir auch einen Schülerspezialverkehr einrichten um die Schüler aus Reichshof abzuholen und nach Hause zu bringen. Dem Trend, dass immer mehr Schüler abwandern und immer weniger hier angemeldet werden, müssen wir gemeinsam als Politik und Verwaltung entgegenwirken.</div>
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<div dir="auto"><strong>Mitteilung der Verwaltung:</strong> Aktuell haben sich für das kommende Schuljahr von den Abgängern der Bergneustädter Grundschulen bisher 52 Schüler am Gymnasium, 74 Schüler an der Realschule und 18 Schüler an der Hauptschule angemeldet.</div>
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