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	<title>Gizeh - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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	<description>UWG Stadtratsfraktion - Stadtrat Bergneustadt</description>
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	<title>Gizeh - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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	<item>
		<title>Verschwendung von Steuergeld beim Brückenschlag</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/verschwendung-von-steuergeld-beim-brueckenschlag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Apr 2024 22:05:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss: Änderung (39.) des Flächennutzungsplans &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) und Feststellungsbeschluss: Beschlussvorschlag: &#8230;<img src="https://www.statisto.de/webstatistiken/piwik.php?idsite=8&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.uwg-bergneustadt.de%2Fblog%2Fverschwendung-von-steuergeld-beim-brueckenschlag%2F&amp;action_name=Verschwendung%20von%20Steuergeld%20beim%20Br%C3%BCckenschlag&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.uwg-bergneustadt.de%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" /></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss:</p>
<p><strong>Änderung (39.) des Flächennutzungsplans &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen</strong>, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) und Feststellungsbeschluss:<br />
Beschlussvorschlag:</p>
<p>1. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.</p>
<p>2. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab.</p>
<p>3. Der Rat stellt, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen fest.</p>
<p><strong>Der Ausschuss stimmt dem bei einer Enthaltung einstimmig zu.</strong></p>
<p><strong>Änderung (40.) des Flächennutzungsplans – Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd,</strong> hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) und Feststellungsbeschluss:<br />
Beschlussvorschlag:</p>
<p>1. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der Offenlage durch die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind (Anlage 2, lfd. Nummern 1 bis 8).</p>
<p>2. Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab (Anlage 3 und 4).</p>
<p>3. Der Rat stellt, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd fest.</p>
<p><strong>Der Ausschuss stimmt dem zu.</strong></p>
<p><strong>PV-Freiflächenanlagen, hier Handlungsleitfaden</strong></p>
<p>Aufgrund der im Pariser Klimaabkommen beschlossenen Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius ist eine deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen notwendig. Bei der Stromversorgung müssen daher noch höhere Anteile als bisher aus erneuerbaren (statt aus fossilen) Energien gewonnen werden. Solarenergie ist hierbei ein wesentlicher Baustein. Vorrangig sollen hierfür weiterhin Dachflächen von Gebäuden genutzt werden. Es wird jedoch prognostiziert, dass das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) in Höhe von bundesweit 215 Gigawatt (GW) installierter Leistung in 2030 ohne den (behutsamen) Ausbau von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen nicht erreicht werden kann. Es ist jedoch gleichzeitig Ziel im Rahmen des Umweltschutzes, den Flächenverbrauch in der freien Landschaft möglichst gering zu halten. Zudem müssen auch die Außenbereichsflächen weitere Funktionen z. B. für den Artenschutz, die Land- und Forstwirtschaft oder für Erholungsbedürfnisse erfüllen. Hieraus können sich Interessenkonflikte ergeben, mit denen die Stadt Bergneustadt konfrontiert wird. Eine nahezu generelle Privilegierung im baurechtlichen Außenbereich für PV-Freiflächenanlagen – wie z. B. für Windenergieanlagen – gibt es (bislang) nicht. Um trotzdem bei Anfragen von Grundstückseigentümern und Investoren möglichst rechtssicher und auf Kreisebene einheitlich Auskunft geben und entscheiden zu können, wurde in den letzten Monaten interkommunal unter Federführung des Oberbergischen Kreises ein Handlungsleitfaden PhotovoltaikFreiflächenanlagen entwickelt. Weitere Akteure, z. B. Energieversorger, Landwirtschaft, oder Denkmalbehörden wurden beteiligt. In dem Leitfaden, der die zum Beschluss vorgeschlagenen Leitsätze enthält, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeführt. Diese sollen kontinuierlich fortgeschrieben werden. Die Stadt Bergneustadt erhält Handlungsempfehlungen für den eigenen Umgang mit Anfragen, Bauvoranfragen oder Bauanträgen. Auch für die Projektplanenden sind wertvolle Empfehlungen enthalten, die dazu beitragen können, die Gefahr von Fehlplanungen zu verringern. So finden sich im Leitfaden zudem unter anderem Aussagen zum Umgang mit Naturschutz, Bodendenkmälern, Wald und Agri-PV-Anlagen. Durch die „Harten Kriterien“ werden PV-FFA beispielsweise in Naturschutzgebieten, auf Ausgleichsflächen, bei Naturdenkmälern, Waldflächen oder Gebieten des Hochwasserschutzes nahezu vollständig ausgeschlossen. Für den Umgang mit den „Weichen Kriterien“ wurden die im Leitfaden aufgeführten Leitsätze erarbeitet. Empfohlen wird: 1. eine strategische Entscheidung über Größe und Anzahl der Anlagen zu treffen, 2. auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen keine PV-FFA zuzulassen, 3. PV-FFA nur auf ökologisch gering- und mittelwertigem Acker- und Grünland zu erlauben, 4. den Ausgleich innerhalb des Bebauungsplangebiets oder über Ökokonten durchzuführen, 5. auf Waldflächen keine PV-FFA zuzulassen und 6. die Kulturlandschaft als Belang des Tourismus in die Entscheidung einfließen zu lassen. Die Verwaltung der Stadt Bergneustadt hat– wie die anderen oberbergischen Kommunen auch &#8211; bei der Erstellung des Leitfadens mitgewirkt, stimmt diesem inhaltlich zu und empfiehlt die Leitsätze zur Beschlussfassung.</p>
<p><strong>Unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz sieht diesen Punkt sehr skeptisch. Für ihn stehen die Photovoltaik-Freiflächenanlagen im krassen Gegensatz zum Tier- und Naturschutz. Er ist dafür, die bestehenden Flächen, wie zum Beispiel Dachflächen, und versiegelte Flächen zu nutzen.</strong> Der Ausschuss stimmt diesem Punkt bei einer Gegenstimme von Jens-Holger Pütz zu.</p>
<p><strong>ISEK Altstadt und Innenstadt C1 Brückenschlag:</strong></p>
<p>Am Schmittenloch soll im Rahmen des Projektes ein Schrägaufzug hoch zur ALtstadt entstehen. Zu diesem Punkt entsteht eine lebhafte Diskussion, unter anderem gab es folgende Wortbeiträge:</p>
<p><strong>Wolfgang Lenz</strong> (FDP): Ich halt den Aufzug für eine tolle Idee.</p>
<p><strong>Reinhard Schulte</strong> (CDU): Wir haben mit diesem Projekt die Altstadt richtig hübsch gemacht und der Aufzug ist praktisch die Kirsche auf dem Eis.</p>
<p><strong>Detlef Kämmerer</strong> (SPD): Ich stand diesem Aufzug von Beginn an skeptisch gegenüber, aber ich stimme wegen dem Gesamtprojekt trotzdem dafür. Auch müssen wir diesen Aufzug machen, um dass andere Projekt durchführen zu können.<br />
<strong><br />
Jens-Holger Pütz</strong> (UWG): Ich halte von diesem Aufzug überhaupt nichts, denn die Gefahr des Vandalismus ist sehr groß und ich denke, dass wir daher des Öfteren Reparaturarbeiten vornehmen werden müssen. Auch die Folgekosten unter anderem durch eine regelmäßige Wartung gehen zu Lasten der Stadt. Im Endeffekt zahlt es wieder der Bürger über die 20%ige Beteiligung der Stadt. Auch hätte es die Möglichkeit gegeben, die gehandicapten Personen mit einem kleinen Bus in die Altstadt zu fahren, dass wär bei weitem günstiger gewesen. Bei unserer Haushaltslage ist es fahrlässig für solche Leuchtturmprojekte Geld auszugeben, wenn man bedenkt, dass bei der Verabschiedung des Haushalts in der letzten Stadtratssitzung die Grundsteuer B für die Bürger erhöht wurde, nur wir als UWG haben dagegen gestimmt. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Ich bin auch für ein paar wenige Punkte des ISEK-Projekts Altstadt und habe auch für diese gestimmt, aber bei Dingen, die nicht sein müssen, stimme ich dagegen. Schade, dass nicht alle den Mut dazu haben.<br />
Der Ausschuss stimmt bei einer Gegenstimme von Jens-Holger Pütz für den Aufzug.</p>
<p><strong>Mitteilungen</strong></p>
<p>Firma Vinci<strong> (PPP-Projekt Schulen)</strong>: Bürgermeister Matthias Thul teilt dem Ausschuss mit, dass die Schulen im großen und ganzen mit Vinci zufrieden sind. Vinci muss die Schulen im Jahr 2032 in einem guten Zustand übergeben. Zwei Jahre vor Ende des Vertrages (2030) werden wir uns mit Vinci zusammensetzen und besprechen, wie es ab dem Jahr 2032 weitergeht, d.h., ob wir mit einem neuen Vertrag weitermachen oder ob wir kündigen.</p>
<p><strong>Anfragen</strong></p>
<p><strong>Roland Wernicke</strong> (Grüne) erläutert die Anfrage der Grünen zu den Pollern auf den Radwegen. Die Grünen möchten mit Bezug auf den Erlass des Verkehrsministeriums NRW, der den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen regelt, die Gefahrenquellen reduzieren und dafür sollen Poller abgebaut werden.<br />
Kai Hoseus von der Verwaltung teilt mit, dass er in Kürze zusammen mit Straßenverkehrsamt und Kreispolizei die Bergneustädter Radwege begehen wird.</p>
<p><strong>Jens-Holger Pütz</strong> (UWG) fragt sich, ob der Abbau von Pollern zu einer größeren Sicherheit für die Radfahrer führt, denn die Poller stehen eigentlich immer an Gefahrenquellen, wo es zum Beispiel zu Begegnungen mit Autos, Bussen und LKW kommen kann. Die Poller dienen also im Grunde genommen der Sicherheit der Radfahrer.</p>
<p>Euer Lokalpatriot<br />
Jens-Holger Pütz</p>
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			</item>
		<item>
		<title>ISEK: Baustelle Talstraße &#8211; Weniger Leistung bei drastisch gestiegenen Kosten!!!</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/isek-baustelle-talstrasse-weniger-leistung-bei-drastisch-gestiegenen-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 15:11:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bürger für Bürger]]></category>
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		<category><![CDATA[Gizeh]]></category>
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		<category><![CDATA[Spielplatz Talstraße - Weniger Ausstattung bei drastisch gestiegenen Kosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>18.00 Uhr: Bau- und Planungsausschuss Liebe Bürger und liebe Freunde, nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss: 40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. &#8230;<img src="https://www.statisto.de/webstatistiken/piwik.php?idsite=8&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.uwg-bergneustadt.de%2Fblog%2Fisek-baustelle-talstrasse-weniger-leistung-bei-drastisch-gestiegenen-kosten%2F&amp;action_name=ISEK%3A%20Baustelle%20Talstra%C3%9Fe%20%26%238211%3B%20Weniger%20Leistung%20bei%20drastisch%20gestiegenen%20Kosten%21%21%21&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.uwg-bergneustadt.de%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" /></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>18.00 Uhr: Bau- und Planungsausschuss</strong></p>
<p>Liebe Bürger und liebe Freunde,</p>
<p>nachfolgend ein Bericht zum Bau- und Planungsausschuss:</p>
<p><strong>40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd</strong> &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) &#8211; Feststellungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 BauGB vom 3. November 2017 (BGBI. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Darüber hinaus stellt der Stadtrat, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 40. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Parallelverfahren zum BP 72 GE Gizeh Süd fest. Nach kurzer Diskussion stimmt der Bau- und Planungsausschuss, bei einer Enthaltung, dem einstimmig zu.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 72 &#8211; GE Gizeh Süd</strong>, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen (laufende Nr. 1– 9), die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Absätze 1 und 2 sowie § 4 Absätze 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Darüber hinaus beschließt der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 – GE Gizeh Süd gemäß § 10 Absatz 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist i.V.m. § 7 Absatz 1, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 72 – GE Gizeh Süd wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB im Amtsblatt bekannt gemacht. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.</p>
<p><strong>39. Änderung des Flächennutzungsplans &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen</strong>, hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Offenlage) &#8211; Feststellungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, einzeln über die in der Anlage mit abgedruckten und mit einer Beschlussempfehlung versehenen Anregungen und/oder Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Weiter stellt der Stadtrat, unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. gefassten Einzelbeschlüsse, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes &#8211; Neuordnung verkehrswichtiger Straßen fest. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig zu.</p>
<p>Falls alles nach Plan läuft, kann im Frühjahr 2024 mit der Planung der Sülemicke begonnen werden, danach erfolgt das Artenschutzgutachten (abhängig von den geplanten Ausbuchtungen). Baubeginn ist dann wohl Ende 2025.</p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 73 &#8211; Heukelbach</strong> &#8211; Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten &#8211; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im gesamten Verfahren in allen Verfahrensschritten eingegangen sind und wägt diese gegeneinander ab. Weitere beschließt der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 – Heukelbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221) geändert worden ist i.V.m. §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe g) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 73 &#8211; Heukelbach wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der nächsten Folge des Amtsblattes bekanntgemacht. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem einstimmig zu.</p>
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<p><strong>Beratungsansatz für die Planung des Stadtwerkes Bergneustadt</strong>: Der Ausschussvorsitzende Detlef Kämmerer (SPD) beantragt, den Ansatz für Beratungen von 8.000 EUR auf 25.000 EUR anzuheben und in den zu beratenden Haushalt 2024 einzustellen, damit bei Bedarf Gelder zur Verfügung stehen. Reinhard Schulte, CDU-Fraktionsvorsitzender, lehnt dies mit der Begründung &#8222;Nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun&#8220; ab. Jens-Holger Pütz, UWG-Fraktionsvorsitzender, äußert sich grundlegend skeptisch zu den Stadtwerken, ist aber der Meinung, dass sich der Ausschuss in einem ersten Schritt Rat von Fachleuten einholen muss, um über das Thema Stadtwerke entscheiden zu können. Für Jens-Holger Pütz steht die Frage der &#8222;Wirtschaftlichkeit von Stadtwerken&#8220; klar an erster Stelle. Sollte die Expertise ergeben, dass sich Stadtwerke für die Bürger und die Stadt lohnen, dann könnte man einen Schritt weiter gehen. Zeigt die Expertise, dass es sich nicht lohnt, muss das Thema Stadtwerke beerdigt werden. Des Weiteren heißt die Erhöhung des Ansatzes auf 25.000 EUR ja nicht, dass das Geld komplett ausgegeben wird. Warum Reinhard Schulte (CDU) meint, dass das der zweite vor dem ersten Schritt ist, erschließt sich Jens-Holger Pütz nicht, denn ohne eine Expertise von Fachleuten, wie zum Beispiel ein Businessplan, weiß man schließlich nicht, worüber man spricht, da man keine Grundlage hat und die braucht man, um eine Entscheidung zu treffen. Die Abstimmung über den Haushaltsansatz von 25.000 EUR ergibt folgendes Ergebnis: Bei 4 Nein Stimmen der CDU wird der Antrag mit 5 Ja-Stimmen angenommen.</p>
<h3><strong>Mitteilungen der Stadtverwaltung:</strong></h3>
<p><strong>ISEK-Baustelle Talpark:</strong></p>
<p>Frau Kaiser (Fachbereich 4, Stadtverwaltung) gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand:<br />
#BauarbeitenTalpark. Da in den beiden ersten Ausschreibungen die Angebote auf Grund der gestiegenen Preise gut 25% über dem Budget lagen, wurde eine neue Ausschreibung gestartet. Auf Grund der gestiegenen Preise hat die Verwaltung die Anforderungen reduziert, zum Beispiel gibt es weniger Bänke, weniger Mülleimer, der Spielplatz wird kleiner, es gibt weniger Spielgeräte. Jens-Holger Pütz findet das nicht in Ordnung, da dies im Endeffekt heißt, dass der Spielplatz und die Anlage weniger Ausstattung und Fläche haben wird. Des Weiteren heißt dies, dass alles im Verhältnis gesehen doch wesentlich teurer wird. Das ist nicht in Ordnung. Hier wird ein Stück weit unverantwortlich mit Steuergeldern umgegangen. Wir bekommen für dieses Förderprojekt zwar Fördermittel, aber bei jeder Förderung muss die Stadt im Schnitt zwischen 10% und 30% der Fördersumme dabei tun, d.h., im Endeffekt die Bürger. Viele Projekte sind sinnvoll und schön, aber deswegen muss trotzdem mit Geldern verantwortlich im Sinne der Bürger umgegangen werden.</p>
<p>Nachfolgend einige Punkte den Talpark betreffend:<br />
Es werden anstatt 48 nur 43 Parkplätze angelegt, es wird 3 Wohnmobilparkplätze geben, die bestehende Tribüne bleibt, es ist eine neue Seilrutsche von der Altstadt in den Talpark geplant, ein Multifunktionsplatz für Jugendliche bis 14 Jahre mit Sitzgelegenheit (Warum nur bis 14 Jahre???), 1 neuer Weg, der alte Weg wird verbessert, Nestschaukel, Matschbereich mit Wasserspiel, Stehwippe, Integrationskarrussel, beim Spielplatz nur 5 anstatt 7 Türmen, 5 anstatt 6 Bänke ohne Lehne, 5 anstatt 6 Bänke mit Lehne</p>
<p><strong>Grabschmuck:</strong></p>
<p>Der Baubetriebshof hat einen Beschluss des Bau- und Planungsausschusses umgesetzt und drei Flächen angelegt, auf denen Nutzungsberechtigte von sogenannten pflegefreien Grabstätten Grabschmuck wie zum Beispiel Kerzen, Blumen und Gestecke ablegen können. Um diese Flächen in einem würdigen Zustand zu halten, werden dort abgelegte Gegenstände vom Baubetriebshof entsorgt, wenn sie zweifelsfrei nicht mehr „brauchbar“ sind, wie zum Beispiel abgebrannte Kerzen oder völlig verwelkte Blumen. Sind die Flächen so vollgestellt, dass sich Angehörige hierüber beschweren, wird ebenfalls entsorgt.</p>
<p>Bekanntlich dürfen laut Satzung derartige Gegenstände an pflegefreien Grabstellen nicht abgelegt werden. Der Baubetriebshof beseitigt diese Fehlablegungen regelmäßig, insbesondere auf den Wiesengräbern, da das notwendige Mähen der Flächen sonst nicht möglich wäre. In der Zeit von (kurz vor) Allerheiligen bis zum Ende der Weihnachtsferien verzichtet der Baubetriebshof auf das Abräumen, um bei den stillen Feiertagen dem Wunsch derer zu entsprechen, die dann an der Grabstelle einen Gegenstand zum Andenken ablegen möchten.</p>
<p><strong>Multifunktionsplatz Realschule</strong></p>
<p>Der alte Ascheplatz der Realschule Bergneustadt ist in die Jahre gekommen und soll als Multifunktionsplatz aufgewertet werden. Der Platz soll nach Fertigstellung auch außerhalb der Schulzeiten für Privatpersonen und Vereine nutzbar gemacht werden. Die erforderlichen Arbeiten werden ca. 325.000 EUR betragen und können nicht ohne Förderung aufgebracht werden. Da kam es gut, dass in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund ein Förderantrag gestellt werden konnte, bei der wir Mittel in Höhe von 253.155 EUR erhalten werden. Der bewilligte Bescheid flatterte der Stadtverwaltung am vergangenen Freitag ins Haus. Als nächste Schritte steht die Ausschreibung der Baumaßnahme an, die umgehend in Auftrag gegeben wird, im November steht dann die Submission/Auftragsvergabe an. Danach Folgen die Baustelleneinrichtung und die Tiefbauarbeiten, wenn das Wetter mitspielt, geschieht dies im Dezember. Die Arbeiten sollen bis Ende März 2024 (witterungsabhängig) fertiggestellt sein. Im April (witterungsabhängig) und Mai (witterungsabhängig) stehen dann der Einbau des Kunststoffsystems und die Restarbeiten/Bauabschluss an.</p>
<p><strong>Anfrage von Isolde Weiner (stellv. Bürgermeisterin CDU)</strong>:</p>
<p>Sie fragt die Verwaltung, ob der Beratungsansatz von 25.000 EUR überhaupt ohne Vorlage beschlossen werden durfte, sie bezweifelt das. Herr Wagner (Bauamtsleiter) teilt ihr mit, dass dies sehr wohl rechtens ist, weil der Ausschuss lediglich die Einstellung in den noch zu beratenden Haushalt 2024 beschlossen hat, nicht aber den Ansatz selber. Dieser wird erst Ende Januar 2024 in der Stadtratssitzung bei der Verabschiedung des Haushalts mit Mehrheit beschlossen.</p>
<p>Der Lokalpatriot</p>
<p>Jens-Holger Pütz</p>
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