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	<title>AfD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Lenz - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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	<description>UWG Stadtratsfraktion - Stadtrat Bergneustadt</description>
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	<title>AfD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Lenz - erwähnt auf UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</title>
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		<title>#stadtrat51702: Festsetzung der Hebesätze zur Grundsteuer B 2026 &#8211; UWG, AfD, Grüne und SPD stimmen gegen Erhöhung!!!</title>
		<link>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/stadtrat51702-festsetzung-der-hebesaetze-zur-grundsteuer-b-2026-uwg-afd-gruene-und-spd-stimmen-gegen-erhoehung/</link>
					<comments>https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/stadtrat51702-festsetzung-der-hebesaetze-zur-grundsteuer-b-2026-uwg-afd-gruene-und-spd-stimmen-gegen-erhoehung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jens-Holger Pütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 18:05:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[AfD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Lenz]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgermeister Matthias Thul]]></category>
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		<category><![CDATA[stellvertretender UWG-Fraktionsvorsitzender Sven Oliver Rüsche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B 2026 (Hebesatzsatzung): Der Verwaltungsvorschlag von Bürgermeister Matthias Thul sieht eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2026 vor. Des Weiteren schlägt er das einheitliche Verfahren vor, heißt, Gewerbe und Einfamilienhausbesitzer würden den gleichen Hebesatz haben. Der Steuersatz für das Gewerbe würde von 1.500 auf &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/stadtrat51702-festsetzung-der-hebesaetze-zur-grundsteuer-b-2026-uwg-afd-gruene-und-spd-stimmen-gegen-erhoehung/">#stadtrat51702: Festsetzung der Hebesätze zur Grundsteuer B 2026 &#8211; UWG, AfD, Grüne und SPD stimmen gegen Erhöhung!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3><span style="color: #0000ff;">Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B 2026 (Hebesatzsatzung):</span></h3>
<p>Der Verwaltungsvorschlag von <strong>Bürgermeister Matthias Thul</strong> sieht eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2026 vor. Des Weiteren schlägt er das einheitliche Verfahren vor, heißt, Gewerbe und Einfamilienhausbesitzer würden den gleichen Hebesatz haben. Der Steuersatz für das Gewerbe würde von 1.500 auf 1.145 %punkte fallen und der Steuersatz beim Einfamilienhausbesitzer würde von 1.050 auf 1.145 %punkte steigen. Bürgermeister Thul hat Angst, dass die Gerichte das NRW-Landesgesetz kippen könnten, weil es bislang zwei Urteile unterer Gerichte gab, die gegen das differenzeirte Verfahren geurteilt haben, aber aus Gesichtspunkten heraus, die bei uns in Bergneustadt so nicht vorliegen.</p>
<p>Sollte der Stadtrat entscheiden, beim differenzierten Verfahren (1.050/1.500) zu bleiben und die Gerichte entscheiden gegen das Landesgesetz, hätte die Stadt laut Bürgermeister ein Risiko von 300.000 €. Daher plädiert der Bürgermeister dafür, dass einheitliche Verfahren rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen. Das würde unter anderem bedeuten, dass 70% der Einfamilienhausbesitzer mehr bezahlen und Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke bei dann 1.145 %punkten steuerlich alle mehr oder weniger stark fallen.</p>
<p>Im Anschluss entsteht eine lebhafte und kontroverse Diskussion für bzw. gegen die Bürger, hier sind einige Wortmeldungen:</p>
<p><strong>Sven Oliver Rüsche (stellvertretender UWG-Fraktionsvorsitzender):</strong> Die Bürger brauchen politische Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu erhöhen, halte ich für das falsche Signal. Bereits heute fühlen sich viele Menschen von Bundes- und Landespolitik alleingelassen. Umso wichtiger ist es, dass sie sich zumindest auf kommunaler Ebene auf ihren Stadtrat verlassen können. Daher sollten wir am differenzierten Verfahren festhalten. Das wäre ein wichtiges und starkes Zeichen an die Bürger: dass ihre Sorgen ernst genommen werden und Entscheidungen nachvollziehbar, verlässlich und fair getroffen werden.</p>
<p><strong>Ralf Siepermann (CDU/FDP-Fraktionsvorsitzender):</strong> Wir als CDU/FDP unterstützen Bürgermeister Matthias<span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal"> Thul</span></span> und die Verwaltung in ihrem Vorhaben, ein einheitliches Verfahren zu beschließen und für Gewerbe sowie Eigenheimbesitzer denselben Hebesatz einzuführen. 12 von 13 Kommunen sowie Großstädte wie <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Köln</span></span> und <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Duisburg</span></span> haben sich inzwischen für das einheitliche Verfahren entschieden – deshalb sollten auch wir diesen Schritt gehen. Es ist aus unserer Sicht ein Armutszeugnis, dass die Landesregierung hierzu keine praktikablen Alternativen anbietet. Meiner Einschätzung nach ist zwar nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Bürger unmittelbar betroffen, dennoch zeigt die Vielzahl der eingereichten Klagen, dass weiterhin erheblicher Klärungsbedarf besteht.</p>
<p><strong>Roland Wernicke (Grüne):</strong> Die bisherigen Urteile stellen lediglich Einzelfallentscheidungen dar und sind daher nicht ohne Weiteres auf die Situation in <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Bergneustadt</span></span> übertragbar. Jeder Sachverhalt ist gesondert zu prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der individuellen Verwaltungsentscheidungen sowie der konkreten rechtlichen Voraussetzungen vor Ort. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine rückwirkende Anwendung erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Bürger haben könnte. Sollte eine solche Regelung rückwirkend umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass viele Betroffene rechtliche Schritte prüfen und gegebenenfalls Klage erheben würden.</p>
<p><strong>Bürgermeister Matthias Thul (CDU):</strong> In 2026 gibt es in Bergneustadt keine Klagen und lediglich 26 Widersprüche.</p>
<p><strong>Daniel Grütz (SPD-Fraktionsvorsitzender):</strong> Das Gesetz liegt vor und der differenzierte Hebesatz bleibt. Das Land steht in der Pflicht. Mit uns gibt es keine Erhöhungen.</p>
<p><strong>Wolfgang Lenz (AfD-Fraktionsvorsitzender):</strong> Wir bleiben beim differenzierten Verfahren und lehnen Erhöhungen ab. Ich habe das Gefühl, dass der Bürgermeister zu Beginn der Diskussion absichtlich die Werte bezüglich der Anzahl der Klagen und Widersprüche zurückgehalten hat.</p>
<p><strong>Bürgermeister Matthias Thul (CDU):</strong> Das stimmt so nicht und hat meine Meinung nicht beeinflusst.</p>
<p class="isSelectedEnd"><strong>Jens-Holger Pütz (UWG-Fraktionsvorsitzender): </strong>70% der Bürger mit einem Einfamilienhaus würden bei einem vereinfachten Verfahren, wie Bürgermeister Matthias Thul (CDU) und die CDU/FDP das wollen, stärker belastet. Damit würden die Leistungsträger unserer Gesellschaft immer stärker bestraft. Deshalb müssen wir am differenzierten Verfahren festhalten und endlich wieder den Mut haben, verantwortbare Risiken einzugehen. Vor einigen Jahren haben wir gemeinsam mit Wolfgang Lenz (damals FDP) im Stadtrat dafür gekämpft, die Stromverträge nicht vorschnell abzuschließen. Während Bürgermeister Thul und die CDU sofort unterschreiben wollten, haben wir auf die Marktentwicklung gesetzt – mit Erfolg. Dieser Mut der Stadtratsmehrheit zum Risiko hat unserer Stadt über 1 Million Euro eingespart. Wäre es nach Bürgermeister Thul und der CDU gegangen, hätte unsere Stadt wesentlich höhere Kosten gehabt.</p>
<p class="isSelectedEnd">Heute stehen wir erneut vor einer Entscheidung: Vertrauen wir blind auf den bequemsten Weg oder handeln wir mit Augenmaß und Verantwortung für die Bürger? Der mögliche finanzielle Risiko beim differenzierten Verfahren liegt bei rund 300.000 Euro. Auch möchte ich daran erinnern, dass in der Vergangenheit Ratsmehrheiten bereits deutlich höhere Summen ohne vergleichbaren Nutzen „in den Sand gesetzt“ haben. Fakt ist: Eigentümer von Einfamilienhäusern sollen massiv stärker belastet werden, während Gewerbe- und Geschäftsgrundstücke entlastet werden. Das ist weder gerecht noch ausgewogen. Die Mehrheit der Bürger darf nicht die Zeche zahlen. Und eines ist klar: Ob wir heute nachberechnen oder eventuell in einigen Jahren bei entsprechenden Gerichtsurteilen neu berechnen müssen – der Arbeitsaufwand bleibt am Ende derselbe. Deshalb dürfen wir jetzt nicht aus Bequemlichkeit die falsche Entscheidung treffen. Politik braucht Mut, Weitsicht und den Willen, für die Mehrheit der Bürger einzustehen – genau dafür stehen wir.</p>
<blockquote><p>Noch eins zu Dir, Ralf Siepermann (CDU-Fraktionsvorsitzender): Zu Deiner Aussage, dass wir es den anderen 12 Kommunen gleich tun müssen, habe ich noch eine Anmerkung bzw. Frage. Falls 12 Personen von der Aggermauer Richtung Derschlag springen, würdest Du dann, Deiner Logik folgend, hinterherspringen?</p></blockquote>
<p><strong>Bürgermeister Matthias Thul (CDU):</strong> Diese Aussage, Herr Fraktionsvorsitzender, empfinde ich als nicht sachlich, da ich das Thema &#8222;Stromverträge&#8220; als Bürgermeister auch alleine hätte entscheiden können und es aber trotzdem in den Stadtrat gebracht habe. Die Stromverträge kann man nicht mit den Hebesätzen zur Grundsteuer B vergleichen.</p>
<p><strong>Jens-Holger Pütz (UWG-Fraktionsvorsitzender):</strong> Da muss ich widersprechen, Herr Bürgermeister. Meine Aussage ist sehr wohl sachlich und ich habe lediglich die Risiken miteinander verglichen.</p>
<p><strong>Roland Wernicke (Grüne):</strong> Ich beantrage die &#8222;<span style="color: #3366ff;">Namentliche Abstimmung</span>&#8222;. Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen: <strong>14 Ja (u.a. 2xUWG, 6xAfD, 2xGrüne, 2xFWGB), 12 Nein (CDU/FDP), 9 Enthaltungen (8xSPD, 1xBürgermeister)</strong></p>
<p><strong>Jonathan Gauer (CDU):</strong> Ich beantrage eine <span style="color: #0000ff;">Sitzungsunterbrechung</span>. Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen: <strong>21 Ja, 7 Nein (u.a. 2xUWG, 4xAfD), 7 Enthaltungen</strong></p>
<p><strong>Jens-Holger Pütz (UWG-Fraktionsvorsitzender):</strong> Ich beantrage das &#8222;<span style="color: #0000ff;">Ende der Debatte</span>&#8222;. In seiner Gegenrede lehnt Daniel Grütz das &#8222;Ende der Debatte&#8220; mit der Begründung, dass man jeden, der noch etwas sagen will, reden lassen sollte. (Anmerkung JHP: Das wird ihm irgendwann auf die Füße fallen). Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen: <strong>8 Ja (2xUWG, 6xAfD), 26 Nein, 1 Enthaltung</strong></p>
<p>Nach der <span style="color: #0000ff;">Sitzungsunterbrechung</span> beantragt <strong>Ralf Siepermann</strong> die &#8222;<span style="color: #0000ff;">Geheime Wahl</span>&#8222;. <strong>Jens-Holger Pütz, Daniel Grütz</strong> und <strong>Roland Wernicke</strong> sagen sofort, dass das nicht mehr möglich ist, da die &#8222;<span style="color: #0000ff;">Namentliche Abstimmung</span>&#8220; schon beschlossen wurde. Nach kurzer Beratung der Verwaltung bestätigt <strong>Bürgermeister Matthias Thul</strong> dies, da die Entscheidung schon für die &#8222;<span style="color: #0000ff;">Namentliche Abstimmung</span>&#8220; gefallen ist.</p>
<p><strong>Sven Oliver Rüsche (stellvertretender UWG-Fraktionsvorsitzender):</strong> Ich möchte noch anmerken, dass private Haushalte beziehungsweise Bürger zusätzliche Belastungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen (Netto) finanzieren müssen. Unternehmen und Gewerbetreibende hingegen können diese Belastungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn und damit häufig auch die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie teilweise die Gewerbesteuer reduziert.</p>
<p><strong>Mehmet Pektas (FWGB):</strong> Bei den Stromverträgen abzuwägen, war richtig. Bei der Grundsteuer sollten wir das nicht tun. Die Erhöhung ist nicht viel, sollten wir machen.</p>
<p>Der Bürgermeister Matthias Thul führt die &#8222;<span style="color: #3366ff;">Namentliche Abstimmung</span>&#8220; durch. Wer für den Vorschlag des Bürgermeisters stimmen möchte, sagt JA, wer diesen ablehnt, sagt NEIN. Enthaltungen sind auch möglich. Das <strong>Abstimmungsergebnis</strong> sieht wie folgt aus:</p>
<p><strong>16 Ja (1xBürgermeister, 13xCDU/FDP, 2xFWGB), </strong></p>
<p><strong>18 Nein (2xUWG, 6xAfD, 9xSPD, 1xGrüne)</strong></p>
<p><strong>1 Enthaltung (Grüne) </strong></p>
<blockquote><p>UWG, AfD, SPD und Grüne stimmen bei diesem überaus wichtigen Thema gemeinsam gegen den Verwaltungsvorschlag, die Brandmauer ist gefallen!!!</p></blockquote>
<p>Die <strong>Hebesatzung</strong> bleibt und der <strong>Vorschlag</strong> des <span style="color: #0000ff;">Bürgermeisters</span>, unterstützt von <span style="color: #0000ff;">CDU</span> und <span style="color: #0000ff;">FWGB</span>, ist abgelehnt. <span style="color: #0000ff;">Das ist im Sinne der Mehrheit der Bürger.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de/blog/stadtrat51702-festsetzung-der-hebesaetze-zur-grundsteuer-b-2026-uwg-afd-gruene-und-spd-stimmen-gegen-erhoehung/">#stadtrat51702: Festsetzung der Hebesätze zur Grundsteuer B 2026 &#8211; UWG, AfD, Grüne und SPD stimmen gegen Erhöhung!!!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.uwg-bergneustadt.de">UWG Bergneustadt (Unabhängige Wählergemeinschaft)</a>.</p>
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