AktuellStadtratsfraktion

Gewerbegebiet am Dreiort

Schützenswerte Eichen im alten Tierpark

Liebe Bürger und liebe Freunde,

gestern, um 18.00 Uhr, fand die Bau- und Planungsausschusssitzung statt:

Bebauungsplan Nr. 69 (BP 69) – Wiebusch, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung. Herr Prof. Welters erläutert dem Ausschuss die Beschlussvorlagen und die eingegangenen Anlagen. Der Ausschuss verabschiedet einstimmig bei wenigen Enthaltungen folgenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 1 und 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBL. I Nr. 6) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, über die in der Anlage mit abgedruckten Anregungen, die von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Absätze 1 und 2 (lfd. Nr. 1-8) sowie § 4 Absätze 1 und 2 BauGB (lfd. Nr. 1-9) im, gesamten Verfahren in allen Verfahrensschriften eingegangen sind. Der Stadtrat beschließt weiter die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 – Wiebusch gemäß § 10 Absatz 1 BauGB vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3624), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBL. I Nr. 6) geändert worden ist i.V.m. §§ 7 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, als Satzung. Der BP 69 – Wiebusch wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der nächsten Folge des Amtsblattes bekanntgemacht.

Radwegeverbindung von Pernze nach Niederrengse und Radwegeverbindung von Bergneustadt nach Belmicke: Der Ausschuss beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen Förderanträge zum Bau der Radwegeverbindungen, wie von der Verwaltung vorgestellt, zu stellen. Es ist eine Förderung von bis zu 95% möglich.

Mitteilung zu BP Nr. 68 – GE Dreiort: Der Bebauungsplan soll vor allem als Gewerbegebiet entwickelt werden und das Angebot an gewerblich genutzten Flächen in Bergneustadt erweitern. Es ist eine Herrichtungsfläche von 5,7 Ha entstanden. Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss vom 15. August 2022 wurden ein Bodengutachten, die Vermessung und die ersten Entwürfe der Erschließungsplanung beauftragt. Diese stellen die Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes dar.

Naturschutzbeirat mit großen Bedenken wegen schützenswerten alten Eichen im ehemaligen Tierpark

Dieser erste Entwurf wurde in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 20. März 2023 vorgestellt und beraten. Der Naturschutzbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und ist ein beratendes Gremium der “Unteren Naturschutzbehörde” des Oberbergischen Kreises. In seiner Sitzung am 20. März hat der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Herr Kowalski, seine Bedenken gegen die Planung des neuen Gewerbegebietes dahingehend geäußert, dass der Beirat die alten Eichen im ehemaligen Tierpark als sehr erhaltens- und schützenswert befindet. Bürgermeister Thul versucht nun einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten, um mit diesem den Beirat umzustimmen. Ohne einen Kompromiss würden von zwei großen Parzellen ca. 80% (geplant als Parkplatz und Festplatzersatz) bzw. ca. 90% der Fläche (Gewerbefläche) wegfallen. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Weiter führt der Bürgermeister aus, dass ein Vorschlag sein könnte, nur einen kleinen Teil der oben genannten Flächen wegzunehmen, um die Eichen zu erhalten, und dafür näher an die vorhandene Wohnbebauung heranzugehen, in dem man von der Wiese Fläche wegnimmt.

Ohne Einigung ist ein Gerichtsverfahren im Bereich des Möglichen und Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt für die Anlieger

Sollte man zu keiner Einigung kommen, könnte ein Gerichtsverfahren drohen und damit würde das Gewerbegebiet zunichte gemacht. Am 31. März 2023 findet eine Informationsveranstaltung der Stadt für die Eigentümer der Flächen und die Anwohner statt.

UWG Bergneustadt für Bürgerbegehren, sobald es rechtlich möglich ist!!!

Wir als UWG Bergneustadt werden, sobald es rechtlich möglich ist, ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks an den Moscheeverein aus diesem neuen in Planung befindlichen Gewerbegebiet starten, um den Neubau einer #DitibMoschee zu verhindern und die Fläche fürs Gewerbe zu lassen. Unsere Stadt braucht Gewerbesteuereinnahmen.

Mitteilung zum Ersatzneubau der Brücke K 23 (bei Immicke): Die Brücke muß dringend neu gebaut (Spannbetonbrücke) werden und die Bauzeit soll laut Aussage des Oberbergischen Kreises sage und schreibe 1 Jahr dauern. Die Umleitung soll über Mittelagger, Oberagger und Eckenhagen führen. RTW, Polizei und Feuerwehr sollen aus Zeitgründen über den Wirtschaftsweg hinter der Firma Lobbe fahren dürfen. Der Ausschuss ist damit nicht einverstanden und beauftragt die Verwaltung mit dem Oberbergischen Kreis bezüglich der Umleitung und der Bauzeit zu sprechen.

Mitteilung zum Zustand der Kölner Straße: Der Landesbetrieb Straßen will in Kürze mit den Arbeiten an der Kölner Straße von der “Pusteblume” in Richtung Derschlag beginnen. Die Straßenschäden sollen ausgebessert, die Gullideckel angehoben und die Zebrastreifen nachgezeichnet werden. Die UWG-Stadtratsfraktion hatte hierzu schon verschiedene Anfragen gestellt um auf die Missstände hinzuweisen und diese beheben zu lassen.

Euer Lokalpatriot

Jens-Holger Pütz

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